👨‍⚖️ LIVA-SKANDAL: Start des Kerschbaum-Prozesses am 30. Jänner


Medienaussendung des LG Linz zum Prozess Mag. Kerschbaum – LIVA am 30.1.2025.

Prozessauftakt am 30.1.2025 vor dem Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht im Zusammenhang mit der fristlosen Entlassung des künstlerischen Geschäftsführers der LIVA

Am 30.1.2025 (09:00 Uhr bis 09:55 Uhr, Saal 403) beginnt am LG Linz mit der vorbereitenden Tagsatzung der Prozess des entlassenen künstlerischen Geschäftsführers gegen die LIVA.

Mit der Klage begehrt der Kläger aus dem Titel einer ungerechtfertigten Entlassung – im Kern – insgesamt rund Euro 105.000,– an Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung (weil die
beklagte Partei die sie treffende Fürsorgepflicht dem Kläger gegenüber durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen der Öffentlichkeit verletzt habe).

Darüber hinaus begehrt der Kläger Euro 35.000,– Schadenersatz wegen eines verhinderten Engagements in Peking und Euro 10.000,– Schmerzengeld, weil der Kläger aufgrund der Mobbingvorwürfe durch den faktischen Geschäftsführer der LIVA (den ehemaligen Bürgermeister MMag. Klaus Luger) in psychotherapeutischer Behandlung sei.

Daneben erhebt er mehrere Feststellungsbegehren aus dem Titel seines bis 31.7.2027 laufenden Dienstvertrages und der Verletzung der Fürsorgepflicht und damit einhergehender Verhinderung weiterer Engagements als Sänger oder Kunstmanager.

Die beklagte Partei bestreitet und behauptet – im Kern – das Vorliegen von Entlassungsgründen (unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst, Verletzung von Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat, Untreue im Zusammenhang mit dem Lido-Sounds-Festival, Verwendung von betrieblichen Ressourcen für private Zwecke, Spesenabrechnungen in unzulässiger Höhe, problematisches Führungsverhalten). Die Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche sowie die Feststellungsbegehren werden bestritten, es liege keine Verletzung der Fürsorgepflicht vor.

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