🤔 Wird die Plakatierungsverordnung nicht durchgesetzt?
LINZ. Illegales Plakatieren scheint in der Landeshauptstadt modern zu sein.
Seit 11.09.2023 ist das Plakatieren im öffentlichen Raum des Linzer Stadtgebietes auf 30 Standorte (gekennzeichnete Plakatflächen) beschränkt.
Es ist also VERBOTEN einfach irgendwo Plakate aufzukleben. Leider scheint sich die Plakatierungsverordnung (Verordnung betreffend das Anschlagen – Plakatieren – von Druckwerken an öffentlichen Orten) der Landespolizeidirektion Oberösterreich aber nicht wirklich herumgesprochen zu haben.
Kontrollen oder Maßnahmen im Nachgang scheint es auch nicht zu geben. Denn selbst unter dem Neuen Rathaus kleben dutzende Plakate illegal. Die einzige legale Fläche in diesem Bereich würde sich übrigens an der Donau bei der Rampe zum AEC befinden.
Liste der legalen Plakatflächen im Linzer Stadtgebiet:
- Aubrunnerweg – Umkehrschleife JKU / Universität
- Schumpeterstraße – Spielplatz
- Dornacher Straße – ASKÖ Steg
- Commendastraße – Unterführung
- Kirchmühlstraße – Spielplatz
- Leonfeldner Straße 123-130 – Unterführung
- Im Bachlfeld – Volkshaus Harbach
- Prunbauerstraße – Unterführung
- Hinsenkampplatz – Unterführung
- Ars-Electronica-Straße – Fahrradrampe
- Obere Donaustraße – Donaugarten
- Untere Donaulände – Parkbad
- Huemerstraße – Stadtpark
- Krankenhausstraße 26 – Fun Court
- Volksgartenstraße – Fun Court
- Blumauerstraße – Hundefreilauffläche Musiktheater
- Stieglbauernstraße 10 – Kiosk
- Uhlandgasse 5 – Volkshaus Bindermichl
- Schiffmannstraße – Fun Court
- Vogelfängerweg – Volkshaus Neue Heimat
- Dauphinestraße – Schörgenhubstraße Unterführung West
- Dauphinestraße – Schörgenhubstraße Unterführung Ost
- Rädlerweg Allendeplatz – Fun Court
- Spinnereistraße 1
- Wiener Straße 477 – Unterführung
- Traundorfer Straße – Haltestelle Hillerstraße
- Schiltenbergstraße – Fun Court
- Traundorfer Straße – Haltestelle Ebelsberg Bahnhof
- Heliosallee 134 – Solar City
- Raffelstettner Straße 30 – Umkehrschleife Pichlinger See
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