🫴 Hauptstraße: Bettelverbot noch nicht bekannt?
LINZ. Medial groß angekündigtes Bettelverbot dürfte sich noch nicht herumgesprochen haben.
Update Donnerstag – Situation noch immer unverändert:
In der Hauptstraße hat sich augenscheinlich die angekündigte Verordnung gegen das Betteln noch nicht wirklich herumgesprochen.
Die Situation ist unverändert: Weiterhin sitzt – wie in den letzten Jahren – ein Herr vor Ort!
Die beschlossene Verordnung basiert auf dem Oö. Polizeistrafgesetz und gilt jeweils für die Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr, ausgenommen an Sonntagen. Sie erfasst folgende Straßenzüge in Linz-Urfahr:
» Hauptstraße beidseitig vom nördlichen Ende der Nibelungenbrücke bis zur Kreuzung Hauptstraße – Freistädter Straße
» Hinsenkampunterführung inklusive eines 5-Meter-Radius im Bereich der Zu- und Abgänge sowie bei den oberhalb der Unterführung gelegenen Haltestellen
» Freistädter Straße beidseitig auf Höhe der Hausnummern 2, 2a und 4
» Schmiedegasse beidseitig vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Schmiedegasse bis zum Kreuzungsbereich Schmiedegasse – Gstöttnerhofstraße
» Gstöttnerhofstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Schmiedegasse – Gstöttnerhofstraße bis zum Kreuzungsbereich Gstöttnerhofstraße – Blütenstraße
» Blütenstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Blütenstraße – Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich Blütenstraße – Gstöttnerhofstraße
» Gerstnerstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Blütenstraße – Gerstnerstraße bis zu den Hausnummern 15 und 18
» Kaarstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Kaarstraße bis zum Kreuzungsbereich Kaarstraße – Mühlkreisbahnstraße
» Mühlkreisbahnstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Mühlkreisbahnstraße – Kaarstraße bis zum Kreuzungsbereich Mühlkreisbahnstraße – Rudolfstraße
» Grünmarkt