ℹ️ Rechnungshofbericht zur Medienförderung: Etablierte Medien klar im Vorteil, “strukturerhaltende Wirkung“ und Anstieg der Förderungen um 88% in 5 Jahren!


Der Rechnungshof sorgt sich um Ausbau von Medienvielfalt in Österreich!

PIKANT: Im veröffentlichten Bericht des Rechnungshofs zu „Medienförderungen durch die KommAustria und die RTR“ wurde nun festgestellt, dass die Medienförderungen des Bundes zwischen 2019 und 2024 um 88 Prozent – von 46 Millionen auf rund 87 Millionen Euro – gestiegen sind.

Sämtliche Förderungen seien an eine Mindestbestehdauer der Medien geknüpft, womit neue Medienunternehmen nicht umfasst sind und man fokusiert sich somit auf eine „strukturerhaltende Wirkung“.

Medienunternehmen lukrieren neben Förderungen unter anderem auch Werbeeinnahmen von öffentlichen Einrichtungen. Ein Gesamtüberblick über sämtliche Mittel, die die öffentliche Hand für Medien aufwendet, war nicht verfügbar. Einmal mehr betont der Rechnungshof, dass Medienkampagnen und Medienschaltungen kein Instrument der Medienfinanzierung sind.

Hier die Aussendung im Wortlaut:

Medienförderung: Etablierte Medien klar im Vorteil – Rechnungshof
empfiehlt Qualitätskriterien verstärkt als Fördervoraussetzung
Medien kommt in einer demokratischen Gesellschaft eine zentrale Rolle zu.
Allerdings sind die Funktionsfähigkeit des österreichischen Medienmarkts und die Medienvielfalt durch den Wegfall etablierter Einnahmequellen gefährdet. Daher unterstützt der Gesetzgeber den Markt mit der staatlichen Medienförderung.

Doch: Diese ist nur beschränkt ausgestaltet, um die Medienvielfalt im Sinne
einer Meinungsvielfalt zu steigern und den Marktzutritt neuer Anbieter zu
fördern. In seinem heute veröffentlichten Bericht „Medienförderungen durch die KommAustria und die RTR“ empfiehlt der Rechnungshof, die Medienförderung
für neue Marktteilnehmer zu öffnen und auf Anreize für eine (meinungs-)
vielfältige Medienlandschaft sowie für professionelle journalistische Tätigkeit Bedacht zu nehmen.

Ebenfalls heute veröffentlicht wurde der Bericht „RTR – Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“. Das nunmehr zuständige Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) soll das Beteiligungsmanagement für die RTR weiter professionalisieren.

Prüfungszeitraum waren jeweils die Jahre 2019 bis 2023. Der Rechnungshof
betont, dass durch seine Empfehlungen nicht in die Unabhängigkeit der
Regulierungsbehörden und der Kommissionen eingegriffen wird, vielmehr zielen sie darauf ab, diese zu stärken. Medienförderungen erhöhten sich von 2019 bis 2024 um 88 Prozent

Der Rechnungshof überprüfte im Bericht „Medienförderungen durch die KommAustria und die RTR“ Förderungen, die von der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) verwaltet werden. Ein Schwerpunkt lag auf den hoch dotierten Förderungen.

Etwaige Medienförderungen anderer Gebietskörperschaften sowie die Finanzierung des Österreichischen Rundfunks (ORF) waren nicht Teil dieser Prüfung. Die Medienförderung des Bundes erhöhte sich zwischen 2019 und 2024 um 88 Prozent – von 46,23 Millionen Euro auf budgetierte 86,85 Millionen Euro im Jahr 2024. Durch die Einführung der Förderung der digitalen Transformation und die damit einhergehende einmalige Vergabe von 54 Millionen Euro vergaben die RTR und die KommAustria im Jahr 2022 über 100 Millionen Euro an Medienförderung.

Fördervergabe in Verantwortung von Einzelpersonen

Die KommAustria ist eine weisungsfreie, unabhängige Medienbehörde. Die RTR ist unter anderem der Geschäftsapparat der KommAustria und untersteht diesbezüglich deren Weisungen. Einen großen Teil der Förderungen verwaltet und vergibt die RTR im Fachbereich Medien selbst. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes weisen kritisch darauf hin, dass die Verwaltung und Vergabe der Medienförderungen – bis auf eine Ausnahme – in die Verantwortung von Einzelpersonen fielen: Bei der KommAustria war dies ein Einzelmitglied einer weisungsfreien Behörde, bei der RTR die Geschäftsführung des Fachbereichs Medien.

Qualitätskriterien zur Berechnung der Förderhöhe

Sämtliche Förderungen waren an eine Mindestbestehensdauer der Medien geknüpft. Neue Medienunternehmen beziehungsweise Medieninnovationen waren im Prüfungszeitraum von den Förderungen nicht umfasst. Konkrete Qualitätskriterien wurden nur in seltenen Fällen als Voraussetzung zur Gewährung einer Förderung verwendet. Qualitätskriterien, wie etwa ein abgeschlossenes Redaktionsstatut, führten zu Zusatzbeträgen. Der Rechnungshof empfiehlt, konkrete Qualitätskriterien als Voraussetzung zur Gewährung einer Förderung und für die Berechnung der Förderhöhe zu berücksichtigen. Angestrebt werden sollte zudem eine Harmonisierung der inhaltlichen Ausschlussgründe für die Zuerkennung von Medienförderungen.

Strukturerhaltende Wirkung der Medienförderung

Maßgeblich für die Bemessung der Förderhöhe waren wirtschaftliche Kriterien, wodurch die Medienförderung strukturerhaltende Wirkung zeigte. Nicht entscheidend hingegen waren Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels, etwa zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen globalen Plattformen, zur Weiterentwicklung der Finanzierungsmodelle oder zum Aufbau der Fähigkeit, dem veränderten Nutzungs- und Konsumverhalten zu begegnen.

Um den „dringend notwendigen digitalen Transformationsprozess der Medienbranche“ zu unterstützen, wurde die Förderung der digitalen Transformation eingeführt.

Doch: Die ausgezahlten Fördermittel im Bereich der Förderung der digitalen Transformation, aber auch jene des Privatrundfunks konzentrierten sich stark auf wenige Unternehmensverbände. Die zehn Medienkonzerne, die die höchsten Fördermittel erhielten, lukrierten zusammen 73 Prozent der ausgezahlten Fördersumme.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Förderungen der KommAustria und der RTR waren auf bereits etablierte Medien ausgerichtet. Die Voraussetzung einer gewissen Mindestbestehensdauer („Etabliertheit“) der förderwerbenden Medien behinderte den Ausbau der Medienvielfalt.

Der Rechnungshof empfiehlt daher dem nunmehr zuständigen BMWKMS, im Rahmen der angekündigten Restrukturierung des Systems der Medienförderung auf eine weitere Öffnung der Förderprogramme gegenüber neuen Marktteilnehmern hinzuwirken und insbesondere auf Anreize für eine (meinungs-)vielfältige Medienlandschaft sowie für professionelle journalistische Tätigkeit Bedacht zu nehmen.

Medienunternehmen lukrieren neben Förderungen unter anderem auch Werbeeinnahmen von öffentlichen Einrichtungen. Ein Gesamtüberblick über sämtliche Mittel, die die öffentliche Hand für Medien aufwendet, war nicht verfügbar. Einmal mehr betont der Rechnungshof, dass Medienkampagnen und Medienschaltungen kein Instrument der Medienfinanzierung sind.

Fachbereichsübergreifende Unternehmensstrategie für RTR empfohlen Neben der Vergabe von Medienförderungen ist die RTR für regulatorische und für weitere gesetzlich festgelegte Aufgaben zuständig – etwa für die Einrichtung einer Servicestelle zur Künstlichen Intelligenz (KI). Die RTR ist in zwei Fachbereiche – mit jeweils einer Geschäftsführung – gegliedert: den Fachbereich Medien sowie den Fachbereich Telekommunikation und Post.

Die RTR hat zunehmend thematische Herausforderungen, wie Fragen zur KI, zu bewältigen, bei denen die Verantwortung und die Aufsicht auf unterschiedliche Bereiche aufgesplittert waren. Sie sollte diesen ineinandergreifenden Themen fachbereichsübergreifend begegnen. Daher empfiehlt der Rechnungshof im Bericht „RTR – Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“, eine übergeordnete – fachbereichsübergreifende – Unternehmensstrategie und eine daraus abgeleitete Personalstrategie zu erarbeiten. Das nunmehr zuständige BMWKMS sollte die Grundlagen des Beteiligungsmanagements für die RTR weiter professionalisieren.

Überdurchschnittlicher Gender-Pay-Gap

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 zählte die RTR 155 Beschäftigte. Weibliche Beschäftigte waren in niedrigeren Einkommensbereichen stark vertreten. Im oberen Einkommensbereich fanden sich fast nur männliche Beschäftigte. Einzelne Gehälter der weiblichen Beschäftigten zwischen 2019 und 2023 stiegen zwar an, die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Jahresgehalt von Frauen und Männern erhöhte sich jedoch von rund 26.900 Euro (2019) auf rund 30.500 Euro (2023). Der Gender-Pay-Gap der RTR lag im Jahr 2023 mit 34 Prozent deutlich über dem Gender-Pay-Gap des österreichischen Bundesdienstes von zuletzt 8 Prozent und auch über jenem der Privatwirtschaft von 18 Prozent (2022).

Aussendung als DOWNLOAD beim Rechnungshof.

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