☝️ ACHTUNG: Seit heute ist das ungefragte Versenden von sogenannten „Dickpics“ strafbar!


NEU! Vorsicht bei unbedachtem Bildversand.

Ab heute ist das Versenden von sogenannten „Dickpics“ strafbar.

Kurios: Von dem Verbot umfasst sind nur menschliche Genitalien. Und das “Objekt” muss auch ein zentraler Bildinhalt sein. Zufällig im Hintergrund abgelichtete Objekte sind vom Verbot nicht betroffen.

Betroffen von dem Verbot sind auch nur primäre Geschlechtsorgane, nicht sekundäre Geschlechtsorgane wie etwa Brüste. Wer also unaufgefordert ein Oben-Ohne-Foto bekommt, muss dies auch weiterhin dulden.

Bei einem Verstoß gegen die neue Regelung drohen bis zu sechs Monate Haft.

Wenn jemand nach einem unsittlichen Bild fragt, darf man diese Fotos weiterhin auf Basis “Einvernehmlichkeit” herumschicken.

Strafbar ist also nur Genitalbilder unaufgefordert „im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems zu übermitteln, wenn damit eine Belästigung einhergeht“.

Link:
PDF mit Erläuterungen auf parlament.gv.at

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