🎰 Anpassung beim Oö. Glücksspielautomatengesetz wurde beschlossen
Der Oö. Landtag hat heute eine notwendige Anpassung des Oö. Glücksspielautomatengesetzes beschlossen. Hintergrund ist eine Änderung des Bundesgesetzes, mit der die Glücksspielautomaten- und VLT-Abgabe (elektronische Lotterien) ab 1. Jänner 2026 erhöht wird. Mit der heute beschlossenen Novellierung ist nun sichergestellt, dass sich der Landeszuschlag von 150 % auf diesen vom Bund erhöhten Ausgangsbetrag bezieht. Dadurch ergeben sich für Land und Gemeinden zusätzliche Einnahmen.
Gesetzesänderung ab 1.1.2026
Das Land OÖ erhebt für Glücksspielautomaten und elektronische Lotterien, die in Oberösterreich betrieben werden, einen Landeszuschlag in der Höhe von 150 % der Bundesabgabe. Die sich daraus ergebenden Mehreinnahmen kommen dem Land OÖ und den oberösterreichischen Gemeinden zugute.
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