Entlassung der „Orgasmus-Päpstin” bestätigt
Quelle: ooe.orf.at
Eine oberösterreichische Volksschullehrerin ist mit ihrer Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Das Landesgericht Linz hat die Entscheidung der Bildungsdirektion bestätigt, die Pädagogin wegen ihres Social-Media- Auftritts als selbsternannte „Orgasmus- Päpstin" zu entlassen.
Eine oberösterreichische Volksschullehrerin ist mit ihrer Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Das Landesgericht Linz hat die Entscheidung der Bildungsdirektion bestätigt, die Pädagogin wegen ihres Social-Media- Auftritts als selbsternannte „Orgasmus- Päpstin" zu entlassen.
