🚨 Ein XXXL-PLATZVERBOT gilt ab 17 Uhr in der City – die Polizei filmt!
LINZ. Großaufgebot der Polizei wegen Demo angekündigt.
⚠️ Heute werden laut Aushang “gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen” befürchtet!
🗺️ Ein XXXL-PLATZVERBOT gilt ab 17 Uhr in der City.
🎥Die Polizei wird personenbezogene Daten mittels Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ermitteltm, “da zu befürchten ist, dass es im Zusammenhang mit einer Zusammenkunft zahlreicher Menschen zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen werde.”
Gemäß § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991 idgF erlässt die Landespolizeidirektion Oberösterreich als Sicherheitsbehörde erster Instanz ein umfangreiches Platzverbot. Gültig heute ab 17 Uhr. Eine Ballveranstaltung im Palais KV muss geschützt werden.
Hier darf man nicht hin:
Gesamte Bismarckstraße (Fahrbahn und Gehsteige samt Hauszufahrten) beginnend von der Kreuzung mit der Landstraße bis zur Kreuzung mit der Dametzstraße/ Humboldtstraße/ Hessenpark (südöstliche Hausecke des Objektes „Park Inn“ Hotel, Hessenplatz 16-18 schräg über die Fahrbahn verlaufend bis nordöstliche Hausecke des Objektes Hessenplatz 14),
Gesamte Landstraße (Fahrbahn, Gleisanlage, Gehsteige, Hausdurchgänge sowie Zufahrten zur Landstraße) beginnend von der Kreuzung Landstraße/ Bürgerstraße/ Langgasse (südöstliche Hausecke des Objektes Langgasse 2 über die Kreuzung verlaufend zur südwestlichen Hausecke des Objektes Landstraße 63) bis zur Kreuzung Landstraße/ Magazingasse (nordöstliche Hausecke des Objektes Landstraße 54 schrägt über die Landstraße verlaufend zur nordwestlichen Hausecke des Objektes Landstraße 47),
Gesamter City Park – Innenhofbereich der von den Häuserzeilen Johann-Konrad-Vogel-Straße, Dametzstraße, Landstraße und Bismarckstraße umfriedet wird, einschließlich der Zufahrts- und Zugangswege und
Gesamte Fläche jeder Etage der Tiefgarage „Park Inn“, einschließlich der Zufahrtswege zu diesen (über Bismarckstraße und Dametzstraße/Hessenpark) sowie die dazugehörigen Zugangs- und Abgangsmöglichkeiten, einschließlich der in der Tiefgarage befindlichen Liftanlagen.
Unerlaubter Aufenthalt in den roten Bereichen ist mit Geldstrafe bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 4.600 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu vier
Wochen, zu bestrafen.
Diese Verordnung wird aufgehoben, sobald eine Gefährdung nicht mehr zu befürchten ist, und tritt jedenfalls am 08.02.2026 um 05:00 Uhr außer Kraft.
UND: Ab ca. 17 Uhr gibt es auch eine Einstellung der Linien 1, 2, 3 und 4 in der City.
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