👨‍⚖️ Luger-Diversion: Staatsanwaltschaft Linz hat Beschwerde eingebracht.


LINZ. Nächstes Kapitel rund um den ehemaligen Bürgermeister.

Erst am 22.1. vermeldete das zuständige Gericht: “Mit Beschluss vom 22.1.2026 wurde das Strafverfahren gegen MMag. Klaus-Peter Luger wegen des Vergehens der Untreue nach Zahlung eines Geldbetrages von Euro 20.000,– endgültig eingestellt.”

Nun kam aber Einwand von der Staatsanwaltschaft Linz. Diese hat Beschwerde eingebracht und somit ist die Fortsetzung des Verfahrens wegen des möglichen Vergehens der Untreue fix. Zumindest ist jetzt noch kein Ende erreicht.

Die Staatsanwaltschaft Linz spricht sich also klar gegen eine Diversion aus und diese könnte nun aufgehoben werden.

Es wäre laut Aussendung eine „schwere Schuld“ Lugers gegeben, was eine Diversion unmöglich mache. Und weiter: „Dies gilt insbesondere deshalb, weil das Handeln des Angeklagten jedenfalls geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Abwicklung aller finanziellen Vorgänge in staatsnahen Unternehmen zu erschüttern“.

Der Fall geht nun an das Oberlandesgericht und dieses muss über eine mögliche Fortsetzung des Verfahrens entscheiden.

Für den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) gilt die Unschuldsvermutung.

Das Verfahren drehte sich um Vorwürfe rund um die Bestellung des inzwischen auch ehemaligen LIVA-Chefs bzw. konkret um ein Rechtsgutachten zur Aufarbeitung rund um ein Hearing vor dessen Einstellung.

In dieser Sache des LIVA-Chefs ist übrigens das letzte Wort auch noch nicht gesprochen. Der gekündigte Manager will Schadensersatz von der Stadt.

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