📝 Rechtsvertreter von Mag. Roland Weißmann äußert sich zu Vorwürfen und weist die laufende Vorverurteilung zurück
Aussendung Brandstätter Scherbaum Rechtsanwälte OG
Mag. Roland Weißmann hat sich bislang aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht im Detail zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert. Nachdem aber das Stiftungsratspräsidium gestern, am 12. März, dem Stiftungsrat einseitig eine Stellungnahme der am Sachverhalt beteiligten ORF-Mitarbeiterin vorgelesen hat, der ORF ihn weiter medial vorverurteilt und die Rechte von Mag. Weißmann seit Tagen massiv verletzt, sieht er sich gezwungen, nunmehr auf die aus seiner Sicht unhaltbaren Vorwürfe einzugehen.
Mag. Weißmann hat bis heute keinen Überblick über das Material noch kennt er die gestern verlesene Stellungnahme. Er wurde vom ORF bislang nicht aufgefordert, seine Sicht der Dinge darzustellen, sondern wird sowohl vom Stiftungsratspräsidium als auch medial laufend vorverurteilt. Das Material wurde bislang nach Kenntnis von Mag. Weißmann auch nicht auf Authentizität überprüft. Sein Fall wird nunmehr geradezu zelebriert als Paradebeispiel für Machtmissbrauch und Übergriffe, ohne dass die Seite von Mag. Weißmann ein einziges Mal zu den Vorwürfen gehört wurde. Mag. Weißmann war zeit seiner Tätigkeit als Generaldirektor nachweisbar immer bemüht, gemeldete Fälle von Machtmissbrauch und sexueller Belästigung aufzuklären und abzustellen. Die Fälle, die ihm während seiner Amtszeit gemeldet wurden, rührten alle aus der Zeit vor seiner Tätigkeit als Generaldirektor und wurden von ihm korrekt und unter Einbeziehung interner und externer Rechtsberatung aufgearbeitet.
Die private Beziehung: Chronologie und Einvernehmlichkeit
Mag. Weißmann hatte mit der beteiligten Mitarbeiterin seit ca. Ende 2019 eine private Beziehung. Mag. Weißmann war damals weder Generaldirektor noch war er ihr Vorgesetzter. Die Beziehung hat als eine Art „emotionale Affäre“ begonnen. Es kam in beidseitigem Interesse und Initiative zu gemeinsamen Essen, Laufausflügen, Besuchen zu Hause und immer wieder zu regem Austausch per Telefon und Chats. Dabei wurden wechselseitig und einvernehmlich auch intime und höchstpersönliche Nachrichten ausgetauscht. Die Beziehung kühlte im Jahr 2021 deutlich ab.
Im Oktober 2022 kontaktierte die Frau Mag. Weißmann mit Werbefotos ihrer Person und forderte ihn auf, das schönste auszusuchen. Als Dank dafür lud sie ihn zu einem „romantischen Essen“ ein und teilte ihm dort mit, dass ihre Ehe nunmehr am Ende sei, und signalisierte Interesse an einer Beziehung; es kam dabei auch zu einvernehmlichem physischen Kontakt. Kurz danach zog sie sich wieder zurück und teilte dies in mehreren Nachrichten und Telefonaten Mag. Weißmann mit. Diese wurden offenbar, und jedenfalls ohne seine Zustimmung, mitgeschnitten. Am 31.12.2022 kam es zu einem freundschaftlichen Laufausflug. Im Sommer 2023 lud die Mitarbeiterin Mag. Weißmann in ihr neu gebautes Haus ein, es gab einen gemeinsamen Laufausflug und sie teilte ihm danach mit, dass sie nunmehr zwar geschieden sei, aber einen neuen Lebensgefährten habe. Mag. Weißmann zog sich daraufhin zurück. Es gab nur noch oberflächlichen Kontakt, aber auch keine Spannungen. Noch im Jahr 2025 gratulierte die Frau Mag. Weißmann per WhatsApp zum Geburtstag.
Mag. Weißmann hat diese private Beziehung niemals mit seiner (ab 2022 bestehenden) Stellung als Generaldirektor in Verbindung gebracht. Die Tätigkeit der Mitarbeiterin beim ORF war während der gesamten Zeit niemals Thema zwischen ihr und ihm. Es gab auch niemals irgendeine Form der Druckausübung oder eines Machtmissbrauchs.
Druck auf Mag. Weißmann und erzwungener Rücktritt
Beispiellos ist der Umgang des Stiftungsratspräsidiums mit der Causa. Die neue Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat in der ZIB 2 am 12. März bestätigt, dass sie keine Kenntnis vom genauen Sachverhalt hat und die Vorwürfe, die spätestens seit 4. März dem Stiftungsratspräsidium bekannt sind, bislang nicht geprüft wurden. Mag. Weißmann hat auf Druck des Stiftungsratspräsidiums und zum Schutz seiner Reputation und der des ORF am 8. März seinen Rücktritt erklärt. Auch seitdem ist der ORF nicht mit einem Ansinnen auf Aufklärung auf ihn zugekommen. Vielmehr hat das Stiftungsratspräsidium mit seiner Veröffentlichung der unbewiesenen Vorwürfe am 9. März den ORF ins Chaos gestürzt und Mag. Weißmann einer massiven Rufschädigung ausgesetzt. Anders als von Stiftungsratspräsident Heinz Lederer behauptet, war diese Vorgehensweise nicht alternativlos. Die Vorgänge seit 4. März 2026 spielten sich vielmehr wie folgt ab:
Am Mittwoch, den 4. März 2026, wurde das Stiftungsratspräsidium des ORF über einen Rechtsanwalt kontaktiert. Dieser gab an, eine ORF Mitarbeiterin zu vertreten, und zeigte den Mitgliedern des Stiftungsrates Ton-, Bild-, und Videomaterial, das übergriffiges Verhalten dokumentiere. Der Rechtsanwalt forderte namens seiner Mandantin den Rücktritt von Mag. Weißmann als Generaldirektor, einen Verzicht auf eine weitere Kandidatur, eine Geldspende an eine karitative Organisation und die Übernahme des Rechtsanwaltshonorars der Frau binnen kurzer Frist bis zum 10. März. Später erfolgte sogar eine Fristverkürzung auf den 9. März um 12:00. Falls Mag. Weißmann der Aufforderung nicht nachkomme, werde „die Sachlage, die Optik und die Art und Weise der Kommunikation allenfalls der Journalismus, das Unternehmen oder die Öffentlichkeit klären“. Mag. Weißmann wurde daraufhin von Lederer und anderen Mitgliedern des Stiftungsrates mit diesem nicht überprüfbaren Vorwurf konfrontiert. Er konnte die den Mitgliedern des Stiftungsrats vorgelegten Unterlagen entgegen anders lautender Behauptungen weder einsehen noch entgegennehmen.
Das Stiftungsratspräsidium und der von ihm beigezogene Rechtsanwalt teilten Mag. Weißmann in zahlreichen Gesprächen seit dem 5. März mit, dass es gleichgültig sei, ob die Vorwürfe richtig seien oder nicht, bereits die erhobene Verdachtslage reiche aus. Er müsse zum Schutz des ORF und seiner Person der Forderung der Mitarbeiterin nachkommen und zurücktreten. Mag. Weißmann erklärte sich dazu letztlich schweren Herzens bereit, wobei ihm am Abend des 8. März nach seinem Rücktritt überraschend vom Stiftungsratspräsidium mitgeteilt wurde, dass dieser nun doch eine Presseaussendung am 9. März veröffentlichen werde, in der Vorwürfe sexueller Belästigung thematisiert werden würden.
Unklare Motivlagen innerhalb des ORF
Aus Medienberichten ist bekannt geworden, dass ein besonderes Naheverhältnis zwischen der beteiligten Mitarbeiterin und einem hochrangigen ORF-Mitarbeiter bestehen soll. Dieser Mitarbeiter reklamiert für sich Ansprüche aus Pensionszusagen, die Herrn Mag. Weißmann im Zuge seines Amtsantritts am späten Nachmittag des 31.12.2021 erstmals mitgeteilt wurden. Da hierzu im ORF bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Dokumentation vorgelegen war, hat Mag. Weißmann eine externe rechtliche Überprüfung beauftragt. Diese Prüfung kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Ansprüche nicht zu Recht bestünden, was dem ORF-Mitarbeiter von Mag. Weißmann auch unmissverständlich mitgeteilt wurde. Der hochrangige Mitarbeiter wurde dabei vom selben Rechtsanwalt vertreten, der am 4.3.2026 beim Stiftungsrat vorstellig wurde.
Herr Mag. Weißmann begrüßt die vom Stiftungsratsvorsitzenden und der neuen Generaldirektorin Ingrid Thurnher angekündigte Aufarbeitung. Er hat sich jedoch verständlicherweise nunmehr entschlossen, die gesamten Vorgänge, die zu seinem Rücktritt geführt haben, selbst einer weitergehenden rechtlichen Prüfung durch wkk law Rechtsanwälte (Hon.-Prof. Dr. Norbert Wess) zuzuführen.
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