🤔 Wie geht das eigentlich mit der Berechnung des Termins für das Osterfest?


Der Urfeiertag der Christinnen und Christen ist der Sonntag als wöchentliches Osterfest. Für die jährliche Feier lässt sich vermuten, dass die christlichen Gemeinden zunächst weiterhin das jüdische Pesachfest (Befreiung aus der Sklaverei in Ägypten durch Gott) feierten, dieses aber mit dem Sinn des christlichen Osterfestes anreicherten: dem Leiden und Sterben, der Auferstehung und Erhöhung Jesu Christi.

Bei der Loslösung und Auseinanderentwicklung der Festinhalte wurde im innerkirchlichen Osterfeststreit darüber verhandelt, ob man sich künftig am fixen Datum, nämlich dem 14. Nisan, den Vollmondtag des ersten Frühlingsmonats, oder am „1. Tag der Woche“, dem Sonntag, als Auferstehungstag orientieren sollte. Für das feste Datum unabhängig vom Wochentag sprach, dass es sich um ein geschichtliches Ereignis handelt. Für den Sonntag als Tag der Auferstehung sprach die Praxis des wöchentlichen Gedenkens von frühester Zeit an.

Das Konzil von Nizäa entschied die Berechnung für den Osterfesttermin

Das Konzil von Nizäa im Jahr 325 fixierte das Osterfest schließlich auf den Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond. Damit blieb einerseits die Abhängigkeit vom jüdischen Osterfest nach dem Mondkalender bestimmend; andererseits wurde der Sonntag als Tag der Auferstehung weiterhin betont. Mit dieser vom Mondkalender abhängigen Regelung trotz der sich immer stärker durchsetzenden solaren (= am Sonnenlauf orientierten) Zeitrechnung nahm man in Kauf, dass der Ostertermin eine Schwankungsbreite von fünf Wochen hat (22. 3. – 25. 4.).

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