Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrradfahrer bei weiteren fünf Kreuzungen
LINZ. Noch mehr Rechte für Radfahrer!
Durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (33. STVO-Novelle) ist es Radfahrern seit 1. Oktober möglich, bei Kreuzungen abzubiegen, auch wenn die Ampel auf Rot zeigt. Voraussetzung dafür ist, dass die baulichen Bedingungen der Kreuzung und auch sonstige im Hinblick auf Verkehrssicherheit wichtige Faktoren, wie Einsehbarkeit und Sichtwinkel, passen.
Daher wird künftig an den Kreuzungen Südtirolerstraße/Bahnhofstraße, Weißenwolffstraße/Gruberstraße, Krankenhausstraße/Gruberstraße, Schillerstraße/Khevenhüllerstraße sowie an der Kreuzung Schubertstraße/Goethestraße für den Radverkehr möglich sein, bei Rotlicht mit dem Fahrrad rechts abzubiegen.
Die Auswahlkriterien für diese Kreuzungen sind neben der verkehrssicherheitstechnischen Untersuchung und der Abstimmung mit Polizei und Verkehrsbehörde die Verordnung und Kundmachung durch das entsprechende Verkehrsschild.
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