Feuerwerk ab Klasse FII in Linz grundsätzlich verboten!
LINZ. Klein- Mittelfeuerwerke (Klasse FII) sind im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Man bräuchte die Zustimmung des Bürgermeisters!
HINWEIS! In Linz darf man – AUCH ZU SILVESTER – nur Feuerwerk der Klasse FI verwenden.
Die Bewilligung eines Feuerwerks unterliegt grundsätzlich dem Pyrotechnikgesetz 2010, PyroTG BGBl.I Nr. 131/2009.
- Klasse FI (Kleinfeuerwerk) keine Bewilligungspflicht
- Klasse FII (Klein- Mittelfeuerwerke) sind im Ortsgebiet grundsätzlich verboten.
- Klasse FIII und FIV (Mittel- Großfeuerwerke) sind bewilligungspflichtig und fallen in die Zuständigkeit der Landespolizeidirektion Oö.
Möchten man dennoch ein FII-Feuerwerk im Ortsgebiet abfeuern, ist die Zustimmung des Bürgermeisters der Stadt Linz erforderlich, welche – wenn überhaupt – mittels einer Verordnung erteilt werden würde.
Dazu wäre aber ein Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht zu stellen.
Neben Name, Anschrift und Geburtsdatum des Antragstellers müssen auch sämtliche Daten zur Örtlichkeit und Uhrzeit, wann das Feuerwerk abgeschossen werden soll und ein Plan der Örtlichkeit/Umgebung mit Einzeichnung des genauen Abschussortes eingereicht werden. Und man benötigt die genaue Beschreibung des Pyrotechnikproduktes samt BAM Nummer.
ABER: Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, ist laut Stadt Linz eine Anmeldung 5-6 Wochen vor dem geplanten Abschuss des Feuerwerkes, bei der Bezirksverwaltungsbehörde, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht einzubringen.
Glaubt man erfahrenen Hobbypyrotechnikern, dann wird in Linz rund um den Jahreswechsel allerdings so gut wie nicht kontrolliert, legal dürften aber Produkte der Klasse FII in Linz nicht zu verwenden sein.
Bitte um Vorsicht, selbst Pyromanen haben nur 10 Finger!
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Interessiert keinen, kann und wird auch nicht kontrolliert, alle die darunter leiden haben eben Pech🤮 (Danke Hr. Bürgermeister)!!!