Heuer dürfen in OÖ 9 Fischotter getötet werden!


LINZ. Auch in der Landeshauptstadt dürfen Fischotter “entnommen” werden.

Laut Landesrätin Langer-Weninger (ÖVP) ist der Schlüssel für das erfolgreiche Nebeneinander von Teichwirtschaft und Artenschutz das Fischotter-Management.

Zum Schutz der regionalen Teichwirtschaft ermöglicht das Land OÖ die zeitlich begrenzte Entnahme von Fischotter im Umfeld von Teich- und Zuchtanlagen. Dafür gibt es mehrere Kontingente, Zeiträume und Möglichkeiten.

Bei der Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. Lichtbild) sowie dem Vorliegen weiterer Voraussetzungen, wie etwa der nicht zumutbaren Errichtung von Zäunen, kann sodann eine Entnahme durch die örtlichen Jagdausübungsberechtigten erfolgen.

Über das Kontingent B (weniger als 4kg und mehr als 8 kg) ist dies laut Website (Stand 2.3.) auch in Linz-Stadt möglich. Die Entnahmemethode ist im 1. Schritt aber der Fang mit einer Lebendfalle um das Gewicht des Tieres festzustellen. Dicken Ottern über 8 kg geht’s dann quasi an den Kragen, schlankere Tiere kommen mit dem Leben davon.

Das Land OÖ betreibt sogar eine eigene Website mit tagesaktuellen “Entnahmemöglichkeiten”. Hier der Link.

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