🗨️ Steinkellner sieht “Gefahr für Verkehrssicherheit durch Erlass, welcher ukrainischen Fahrzeugen eine Sonderstellung im Straßenverkehr einräumt!”


LINZ. Landesrat Steinkellner fordert Gleichbehandlung bei KFZ-Kennzeichen

Aussendung Land OÖ im Wortlaut

Landesrat Günther Steinkellner äußert ernste Bedenken hinsichtlich eines Erlasses des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), welcher ukrainischen Fahrzeugen eine Sonderstellung im österreichischen Straßenverkehr einräumt. Diese Regelung, die seit Beginn des Konflikts in der Ukraine 2022 in Kraft ist, erlaubt es geflüchteten Personen, ihre Fahrzeuge ohne Ummeldung auf ein österreichisches Kennzeichen zu nutzen. Ursprünglich auf ein Jahr beschränkt, wurde diese Ausnahmegenehmigung aufgrund der anhaltenden Kriegssituation unbefristet verlängert und sogar noch weiter aufgeweicht. Die abgewählte Bundesregierung hat diese fragwürdige Regelung nun sogar still und heimlich ins Kraftfahrgesetz (§ 79 KFG) übernommen.

So ist in der Neufassung festgelegt, dass „die einschränkende Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gilt“. Begründet wurde diese Gesetzesänderung von Ministerin Gewessler damit, dass „es für diese Personen zu keinen Beanstandungen kommt“. Es handelt sich um eine Straffreistellung nur für ukrainische Zulassungsbesitzer, zum Nachteil aller anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und bewirkt gleichzeitig eine faktische Benachteiligung der österreichischen und auch europäischen Staatsbürger/innen, die ihre Autos in regelmäßigen Intervallen technisch überprüfen und einen Verssicherungsschutz vorzeigen müssen.

„Ein gültiges Kennzeichen und eine damit einhergehende Zulassung sind in Österreich essenziell, um Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter nach Verkehrsverstößen oder Unfällen eindeutig identifizieren zu können“, erklärt Steinkellner. „Es ist unverantwortlich, dass ukrainische Fahrzeuge weiterhin ohne ordnungsgemäße österreichische Kennzeichen unterwegs sein dürfen. Dies entspricht de facto dem Fahren ohne Zulassung – ein Szenario, das für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unvorstellbar wäre.“

Die derzeitige Regelung führt dazu, dass Vergehen von ukrainischen Fahrerinnen und Fahrern, die nicht unmittelbar von der Exekutive angehalten werden, kaum geahndet werden können. Zum Vergleich: Wird ein in der EU registriertes Fahrzeug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, können drastische Maßnahmen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs erfolgen. Bei Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen hingegen geht die rechtliche Handhabe oft ins Leere. Strafbescheide können meist nicht zugestellt werden und Strafen sind nicht durchsetzbar.

Auch der Freistaat Bayern ist mit einer ähnlichen Sachlage konfrontiert, weshalb man reagierte und Maßnahmen setzte. Im Nachbarland laufen die Ausnahmegenehmigungen mit 30. September 2024 aus. Autos aus der Ukraine brauchen ab heutigem Datum eine deutsche Zulassung. Die Fahrzeuge müssen nun umgeschrieben oder wieder ausgeführt werden. Steinkellner appelliert, die bayrische Lösung schnellstmöglich auch für Österreich umzusetzen.

Steinkellner plädiert dafür, dass auch Österreich diese Praxis übernimmt. „Dies würde sicherstellen, dass Fahrzeuge von in Österreich wohnhaften ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ebenfalls registriert werden und somit rechtlich eindeutig im Falle von Verkehrsunfällen und Verstößen gehandhabt werden können“, argumentiert der Landesrat.

Das Bundesverkehrsministerium hat bisher keine Schätzungen vorgelegt, wie viele ukrainische Fahrzeuge sich derzeit in Österreich befinden. Klar ist jedoch, dass eine klare und faire Regulierung unerlässlich ist, um Sicherheit und Ordnung auf Österreichs Straßen zu gewährleisten.

„Die derzeitige Ungleichbehandlung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und ukrainischen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern kann nicht länger hingenommen werden. Es muss schnellstmöglich gehandelt werden, um Verkehrssicherheit, Rechtssicherheit, Umweltschutz und Gleichberechtigung zu gewährleisten“, schließt Steinkellner.

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