😲 „Ja! zum Grüngürtel“: Antrag auf Volksbefragung laut Stadt unzulässig!
LINZ. Das gibt jetzt sicher Wirbel.
Die Stadt Linz dürfte mit Bürgerinitiativen, die dann auch noch Volksbefragungen anleiern, eher keine Freude große haben. Und die Kommunikation mit den Bürgern scheint auch nicht gerade optimal. Denn erneut erfuhren die Initiatoren vom – für Kritik sorgenden – “Aus” aus den Medien.
Das sagen die Grüngürtelschützer
Prammer in den Fußstapfen von Luger – erneut mit schlechtem Stil wird Antrag zur Volksbefragung „Ja! zum Grüngürtel“ abgelehnt
Wie schon bei der letzten Volksbefragung „Zukunft statt Autobahn-Bau!“ vor zwei Jahren hat heute die einreichende Initiative der Volksbefragung „Ja! zum Grüngürtel“ die Ablehnung lediglich aus einer Presseaussendung des Magistrats Linz erfahren, bevor überhaupt ein Bescheid zugestellt wurde. Der neue “junge” Bürgermeister Didi Prammer tritt damit in die Fußstapfen seines Vorgängers und hat die Machtpolitik offenbar bei ihm gelernt. Anstatt eine wichtige Debatte zuzulassen – immerhin haben über 7.000 Menschen den Antrag zur Volksbefragung mit ihrer Unterschrift bereits unterstützt – wird der Dialog schon im Keim abgewürgt, angeblich „aufgrund der unzureichenden Klarheit und Bestimmtheit der Fragestellung“. Als wenn die Fragestellung im Vorfeld nicht eingehend juristisch geprüft wurde. Die Fragestellung ist inklusive genauerer Erläuterungen bei der Antragsüberreichung übermittelt worden.
„Bürgermeister Prammer schlägt mit dieser Vorgehensweise über 7.000 Linzer:innen – auch vielen sozialdemokratischen Wähler:innen – ins Gesicht, denn so viele Menschen wollen eine Volksbefragung zum Schutz des Grüngürtels in Linz. Sich erneut hinter der Juristerei zu verstecken, ist technokratisch und feige. Die Verantwortlichen der Stadt Linz wissen offenkundig nicht, dass die Stadt autonome Entscheidungsmacht zur Verbauung des Grüngürtels hat. Genauso sieht der Grüngürtelschutz der Stadt Linz daher aber auch aus. Wir werden nun alle juristischen Schritte einleiten, um die Volksbefragung zu erreichen – hinter uns stehen immerhin tausende von Linzer:innen“, ist Christian Leckschmidt als Sprecher der Initiative überzeugt.
Das sagt die Stadt
Eingebrachte Fragestellung widerspricht dem Gebot der Klarheit und Bestimmtheit
Die Volksbefragungsinitiative „Ja! Zum Grüngürtel!“ brachte am 29. April 2025 einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung nach § 68 StL 1992 zu folgender Fragestellung ein: „Soll die Stadt Linz die Verbauung unseres Grüngürtels/unserer Naherholungsräume unterbinden – sowie Zuzahlungen zu allen Autobahnprojekten einstellen und dieses Geld stattdessen für den öffentlichen Verkehr einsetzen?“
Nach eingehender Prüfung kamen der zuständige Geschäftsbereich Bürger*innen Angelegenheiten sowie das Präsidium der Stadt Linz zu dem Schluss, dass dieser Antrag aufgrund der unzureichenden Klarheit und Bestimmtheit der Fragestellung als unzulässig zurückzuweisen ist. Die Initiative wird mittels Bescheides informiert. Dieser wird auf postalischem Weg zugestellt.
Die beantragte Frage muss bestimmt sein und eine Angelegenheit des Aufgabenbereichs des Gemeinderates der Stadt Linz betreffen (§ 68 Abs. 1 StL 1992). Aus der Rechtsprechung ergeben sich dabei strenge Anforderungen, insbesondere jene des Verfassungsgerichtshofes. Aus der Fragestellung muss daher deutlich erkennbar sein, ob der Gegenstand in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt und um welche Angelegenheit es sich handelt.Dies ist bei der gegenständlichen Fragestellung nicht der Fall. So ist etwa nicht klar, welche Maßnahmen die Stadt Linz im eigenen Wirkungsbereich setzen soll, um die Verbauung des Grüngürtels bzw. der Naherholungsräume zu unterbinden. Es kann aus der Fragestellung daher nicht abgeleitet werden, ob es sich um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches handelt bzw. um welche. Die Fragestellung ist in mehreren Punkten missverständlich und irreführend.
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