🥡 Essenszusteller: 75 Zusteller kontrolliert, in 50 Fällen Ungereimtheiten entdeckt!


Die gestern – wir berichteten – erfolgten umfangreichen Kontrollmaßnahmen zu Sozialbetrug bei Essenszustellern brachten zahlreiche Ungereimtheiten zu Tage.

Am 10. Juli 2025 führte das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB), Bereich Finanzpolizei, in Kooperation mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen bundesweit großen Schwerpunkt-Einsatz zur Bekämpfung von Sozialbetrug durch. An insgesamt 69 Einsatzorten wurden zeitgleich mit 224 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten in jedem Bundesland umfangreiche Kontrollen im Bereich Sozialversicherungspflicht vorgenommen.

Es wurden 67 Betriebe/Betriebsstätten und 75 Zusteller in ganz Österreich kontrolliert. Dabei besteht bei 50 Fällen der Verdacht einer falsch gemeldeten Dienstnehmereigenschaft. In 3 Fällen waren angetroffene Essenszusteller nicht bei der Sozialversicherung angemeldet und bezogen Arbeitslosengeld. 7 angetroffene Essenszusteller waren nicht nur nicht angemeldet, sondern hatten zudem keine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung und wurden dem BFA und der Fremdenpolizei zugeführt. Ein Essenszusteller hatte zudem keinen ordnungsgemäßen Aufenthaltstitel und wurde im Zuge des Einsatzes festgenommen sowie der Fremdenpolizei übergeben.

Aufgrund detaillierter Erhebungen und Risikoanalysen der Finanzpolizei und ÖGK richtete sich der Einsatz speziell auf Zustelldienste, insbesondere Essenszustelldienste. Hintergrund der Kontrollen sind die in den letzten Monaten vermehrt festgestellten Fälle, in denen echte Dienstverhältnisse zu freien Dienstverhältnissen umgewandelt wurden. Dies zieht zahlreiche arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, aber auch abgabenrechtliche Konsequenzen nach sich, wie Erhebungen und Einvernahmen, die im Vorfeld getätigt wurden, ergaben. Aus diesen Vorfelderhebungen wurde ebenso festgestellt, dass ein beträchtlicher Teil der freien Dienstnehmer ihre Tätigkeit „schwarz“ – also illegal ausüben. Sie hatten weder einen Gewerbeschein, noch wurde die Tätigkeit dem Finanzamt angezeigt bzw. auch keine sozialversicherungsrechtlichen Meldungen und Beiträge erstattet.

Aussendung des BMF.

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