👀 Urfahr: Erweitertes Bettelverbot wirkt noch immer nicht.


LINZ. War Verordnung nur ein Beschwichtigungsmanöver?

Keine Besserung in der Hauptstraße! Per 10. Juni (!) trat eine neue Verordnung zur Erweiterung des sektoralen Bettelverbots in Urfahr in Kraft.

Der Linzer Gemeinderat hatte die Erweiterung des sektoralen Bettelverbots auf Teile von Linz-Urfahr mehrstimmig beschlossen. Damit reagierte die Stadt auf zahlreiche Beschwerden aus der Linzer Bevölkerung und Gewerbetreibenden sowie auf dokumentierte Vorfälle durch den Ordnungsdienst, im Volksmund Stadtwache genannt.

Seit dem trifft man allerdings immer noch Bettler an. Sowohl herumgehende Personen oder kleine Gruppen samt Kindern als auch die altbekannten “stationären” Bittsteller.

Obwohl also das neue Verbot mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Juni in Kraft trat, merkt man vor Ort keinen wirklichen Unterschied.

Inzwischen wurden sogar bemalte Mülleimer aufgehängt und einige Plastiktröge mit Blumen aufgestellt, ansonsten scheint es aber keine groben Änderungen gegeben zu haben.

Hier wäre die Verordnung basierend auf dem Oö. Polizeistrafgesetz von Montag – Samstag jeweils für die Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr gültig:

» Hauptstraße beidseitig vom nördlichen Ende der Nibelungenbrücke bis zur Kreuzung Hauptstraße – Freistädter Straße

» Hinsenkampunterführung inklusive eines 5-Meter-Radius im Bereich der Zu- und Abgänge sowie bei den oberhalb der Unterführung gelegenen Haltestellen

» Freistädter Straße beidseitig auf Höhe der Hausnummern 2, 2a und 4

» Schmiedegasse beidseitig vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Schmiedegasse bis zum Kreuzungsbereich Schmiedegasse – Gstöttnerhofstraße

» Gstöttnerhofstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Schmiedegasse – Gstöttnerhofstraße bis zum Kreuzungsbereich Gstöttnerhofstraße – Blütenstraße

» Blütenstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Blütenstraße – Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich Blütenstraße – Gstöttnerhofstraße

» Gerstnerstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Blütenstraße – Gerstnerstraße bis zu den Hausnummern 15 und 18

» Kaarstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Kaarstraße bis zum Kreuzungsbereich Kaarstraße – Mühlkreisbahnstraße

» Mühlkreisbahnstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Mühlkreisbahnstraße – Kaarstraße bis zum Kreuzungsbereich Mühlkreisbahnstraße – Rudolfstraße

» Grünmarkt

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