👀 Initiativprüfung Flughafen Linz GesmbH (2025)
Presseinformation des Oberösterreichischen Landesrechnungshofes
Hohe Verluste und ungewisser Kapitalbedarf erfordern Neustart!
Hier die Presseinfo im Wortlaut:
Beim Flughafen Linz handelt es sich um einen Militärflughafen mit ziviler Nutzung, der für
den Wirtschaftsstandort OÖ Bedeutung hat. Er bewegt sich im Spannungsverhältnis der
Interessen aus Verkehr, Wirtschaft, Tourismus, Klima und Anrainer:innen sowie der
finanziellen Lage der Eigentümer. Seit 1996 hat die Flughafen Linz GesmbH rund
29,6 Mio. Euro an die Eigentümer ausgeschüttet. In den letzten Jahren erlebte der Flughafen
Linz schwierige Zeiten. Die Flughafen Linz GesmbH fuhr seit 2020 einen kumulierten Verlust
von rund 36,8 Mio. Euro ein. Wie hoch der Kapitalbedarf in den nächsten zehn Jahren sein
wird, ist ungewiss. Unter anderem stehen Groß-Investitionen, wie die Pistensanierung, an.
Dazu kommen Kosten aus der PFAS-Kontamination, die aktuell nicht abschätzbar sind. Aus
Sicht des LRH sind eine Neuausrichtung und Optimierungen bei Strategie und Steuerung
notwendig.
Das Fehlen internationaler Flugreisender bzw. einer verstärkten Zusammenarbeit mit
Stakeholdern wurden bereits 2007 in einer Initiativprüfung des LRH aufgezeigt. Die aktuelle
Prüfung unterstreicht die Notwendigkeit, Fluggesellschaften und Flugverbindungen
anzuwerben und Abhängigkeiten zu reduzieren. Der Flughafenbetrieb ist derzeit nicht
kostendeckend und die Erlöse stammen zunehmend aus den Nebenbetrieben. Daher sind
sowohl die Kosten als auch die Erlösstruktur zu prüfen – der LRH zeigt dazu einzelne Bereiche
im Bericht auf. Wichtig ist es darüber hinaus, die Vorgaben des Oö. Spekulationsverbots
einzuhalten.
Der vorliegende Bericht richtet insgesamt 54 Verbesserungsvorschläge an den Flughafen Linz
bzw. dessen Eigentümer.
Der LRH hat die strategische und wirtschaftliche Ausrichtung sowie die Investitionstätigkeit
und Organisation der Flughafen Linz GesmbH geprüft. Diese betreibt den zivilen Teil des Linzer
Flughafens und steht je zur Hälfte im indirekten Eigentum des Landes OÖ und der Stadt Linz.
Seit 1996 schüttete die Flughafen Linz GesmbH rund 29,6 Mio. Euro an die Eigentümer aus;
13,3 Mio. Euro davon an das Land OÖ. „2008 erlebte der Linzer Flughafen mit einem Passagieraufkommen
von 800.000 einen Höhepunkt, seither ist er mit einem starken Rückgang der
Passagiere und des Flugangebots konfrontiert“, erörtert LRH-Direktor Mag. Rudolf Hoscher.
Die Gründe dafür sind mannigfaltig, die COVID-19-Pandemie, geopolitische Verwerfungen seit
2020 und strukturelle Änderungen am österreichischen Markt zählen dazu. „Der kumulierte
Verlust seit 2020 betrug rund 36,8 Mio. Euro“, führt Hoscher aus. Er verweist zudem auf den
ungewissen Kapitalbedarf in der nahen Zukunft, etwa für die Sanierung der Kontamination mit
der sogenannten Ewigkeitschemikalie PFAS bzw. die Sanierung der Landepiste. Die Flughafen
Linz GesmbH verbrauchte in den verlustreichen Jahren die Mittel, die sie für die geplante
Pistensanierung angespart hatte.
Um die Liquidität sicherzustellen, leisteten die Eigentümer, Land OÖ und Stadt Linz, im
Juni 2025 kurzfristig einen Gesellschafterzuschuss von 4,4 Mio. Euro. Dieser war Teil eines
zugesicherten Zuschusses in der Höhe von 8 Mio. Euro, der – vorbehaltlich beihilferechtlicher
Zulässigkeit – bis Anfang 2026 fließen soll. Die Flughafen Linz GesmbH würde allerdings im
aktuellen Zuschnitt zusätzliches Kapital von rund 27,6 Mio. Euro bis zu 45 Mio. Euro bis 2035
benötigen, auch für die ab 2030 geplante Pistensanierung.
Diese Bandbreite ist allerdings mit großen Unsicherheiten verbunden. Noch nicht eingepreist
sind beispielsweise der angekündigte Wegfall der Verbindung Linz - Frankfurt, diverse
Investitionen oder der laufende Betrieb und eine zeitweise Pistensperre ab 2030. Die künftige
strategische Ausrichtung wird die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafenbetriebs
entscheidend beeinflussen. Hinzu kommt, dass Zuschüsse den Beschränkungen des EUBeihilferechts
unterliegen. Nach gültiger EU-rechtlicher Lage sind Betriebsbeihilfen höchstens
im Übergangszeitraum bis 2027 zulässig; insofern wird es wichtig sein, wie die derzeit
stattfindende Überarbeitung des Rechtsrahmens seitens der EU-Kommission ausfällt. Zudem
ergibt sich aus der Begrenzung der Beihilfeintensität voraussichtlich ein Finanzierungsbedarf,
der durch die Flughafen Linz GesmbH wahrscheinlich nicht mehr gedeckt werden kann; als
alternative Möglichkeiten bestehen z. B eine Fremdfinanzierung oder der Einstieg privater
Investoren.
„Die Führung der Flughafen Linz GesmbH wird in einer strategischen Neuausrichtung gefordert
sein, die einzelnen Geschäftsfelder, wie Linien- und Charterverkehr, Fracht, Vermietung oder
Parkplätze in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen, rasch tragfähige Konzepte für den
Flughafenbetrieb zu entwickeln und Entscheidungsgrundlagen für die Eigentümer:innen
vorzulegen“, erklärt Hoscher. Erschwerend sei, dass die Geschäftsfelder stark zusammenhängen;
beispielweise ergeben sich die Parkgebühren als Teil des Passagiergeschäfts.
„Verschiedene Themen, wie fehlende internationale Flugreisende (Incoming) oder noch
stärkere Zusammenarbeit mit Stakeholdern, sind seit langem bekannt. Wir haben diese bereits
2007 in einer Initiativprüfung aufgezeigt“, sagt der LRH-Direktor. Er verweist darauf, dass der
Flughafen Linz trotz seiner Bedeutung kaum Niederschlag in den offiziellen Landesstrategien
fand. Das Land OÖ sollte den Flughafen Linz daher in diesen Strategien mitberücksichtigen.
Der LRH thematisiert weiters fehlende Ziel- und Ressourcenvereinbarungen für die Flughafen
Linz GesmbH. Hier ist das Land OÖ als indirekter Eigentümer gefordert, eine langfristige
strategische Ausrichtung für den Flughafen Linz zu entwickeln. Diese müsse aufgrund der
mehrjährigen finanziellen Bedarfe und volkswirtschaftlichen Auswirkungen dem Oö. Landtag
vorgelegt werden.
Auch hinsichtlich der Unternehmensstrategie zeigt der LRH Verbesserungspotential auf: diese
ziele zwar auf Wachstum sowie Premiumqualität ab, sie stammt aber aus dem Jahr 2018 und
ist nicht mehr aktuell. Zum Zeitpunkt der Prüfung überarbeitete die Flughafen Linz GesmbH
ihre Unternehmensstrategie mit externer Begleitung. Die Neuausrichtung prüft auch
Szenarien, wie eine Reduktion der Geschäftsfelder, z. B. nur Fracht oder Charterflug. „Aus
unserer Sicht startete die Überarbeitung sehr spät. Das Land OÖ sollte die künftige
Unternehmensstrategie vorab zwischen den betroffenen Fachbereichen des Landes
abstimmen“, empfiehlt Hoscher.
Obwohl das Management der Flughafen Linz GesmbH versuchte, Fluggesellschaften an den
Standort zu holen, ging das Flugangebot für Kund:innen stark zurück. Beispielsweise fiel die
einzige Anbindung zum Luftverkehrsdrehkreuz Frankfurt bereits 2024 für mehrere Monate
weg. Das hatte einen Passagierrückgang auf rund 181.000 im Jahr 2024 (2019: rund 436.000)
zur Folge. Trotz Wiederaufnahme dieser essenziellen Streckenverbindung blieb die Nachfrage,
auch aufgrund zahlreicher Flugausfälle, unter den Erwartungen. Die Fluggesellschaft gab die
erneute Einstellung der Flugverbindung ab Ende Oktober 2025 bekannt.
Um in der derzeitigen Ausrichtung kostendeckend zu wirtschaften, wären mindestens
500.000 Passagiere nötig. Angesichts der komplexen Problemlage legt der LRH unter anderem
folgende Empfehlungen für die Flughafen Linz GesmbH vor:
• alle Optionen (auch Streckenausschreibungen) für Flugverbindungen prüfen und für
die Streckenentwicklung verstärkt datengestützte Analysen einsetzen
• Kooperationen für ankommende Gäste (Incoming) mit den oö. TourismusPartner:innen ausbauen
• Kundenbasis erweitern und das gesamte Einzugsgebiet aktiv berücksichtigen, wie etwa
den tschechischen Markt
• Geschäftspartner:innen diversifizieren und zusätzliche Fluggesellschaften und
Flugverbindungen gewinnen
• Potentiale für Einsparungen heben, etwa bei externen Dienstleistungen sowie die
Kürzung bzw. Streichung von Aufwendungen für Repräsentation und Sponsoring
Weitere Prüfungsfeststellungen des LRH
Die LRH-Prüfung zeigt, dass der Flughafenbetrieb nicht kostendeckend ist und die Erlöse
zunehmend aus anderen Geschäftsfeldern, wie Fracht, Vermietung oder Parkplätze, stammen.
Der Anteil dieser Nebenbetriebe machte im Jahr 2019 etwa ein Drittel der Erlöse aus und
betrug 2024 knapp die Hälfte. In der Kostenrechnung war auch der Frachtbereich ab 2023 nicht
mehr kostendeckend, was jedoch auf falsche Abgrenzungen zurückzuführen war, wie der LRH
in der Prüfung aufzeigte.
Für öffentliche Zivilflugplätze besteht eine Betriebspflicht, mit der hohe Fixkosten verbunden
sind. Die Gestaltung der Flughafen-Entgelte ist durch rechtliche Vorgaben mit festgelegten
Preisobergrenzen geregelt. Für die Streckenentwicklung bot die Flughafen Linz GesmbH
Rabatte (Incentives) bzw. nutzte sie die genehmigten Preisobergrenzen nicht voll aus. „Wichtig
ist es, die rechtlichen Bestimmungen bei der Gewährung von Preisnachlässen einzuhalten“,
führt der LRH-Direktor aus.
Im Zuge ihrer strategischen Neuausrichtung wird die Flughafen Linz GesmbH ihre Kosten- und
Erlösstruktur kritisch prüfen und zudem nach Optimierungsmöglichkeiten im laufenden
Betrieb suchen müssen, um die Ertragslage wesentlich zu verbessern. Es gilt, Potentiale für
Einsparungen, etwa bei externen Dienstleistungen sowie Aufwendungen für Repräsentation
und Sponsoring zu heben und die gewährten Verlustabdeckungen etwa an einen Pächter zu
hinterfragen: „Das Ziel sollte sein, den Unterstützungsbedarf durch die Eigentümer zu
minimieren“, erklärt der LRH-Direktor.
Dem LRH sprang die hohe Fluktuation in gewissen Personalbereichen während seiner Prüfung
ins Auge. Da der Personalaufwand im Zuge kollektivvertraglicher Erhöhungen stieg, ist eine
Prüfung der Personalstruktur – auch vor dem Hintergrund des anstehenden Geschäftsführerwechsels –
erforderlich, denn die Veränderung des Aufwands deckte sich nicht mit der
wirtschaftlichen Entwicklung.
Die Flughafen Linz GesmbH verfügte 2019 über Veranlagungen von rund 30,1 Mio. Euro. Rund
20,6 Mio. Euro davon hatte sie in Wertpapiere veranlagt – ein Teil in solche, die dem
gesetzlichen Oö. Spekulationsverbot aufgrund ihres Risikoprofils widersprachen. „Die
Vorgaben des Oö. Spekulationsverbots, aber auch interne Genehmigungsvorgaben, sind
unbedingt einzuhalten. Bei diesen Veranlagungen trat trotz der Hereinnahme erhöhter Risiken
im Finanzergebnis ein überschaubarer Erfolg ein.“, unterstreicht Hoscher.
Die Infrastruktur für den Passagier- und Frachtbetrieb des Linzer Flughafens ist funktionell,
gleichzeitig waren 76 Prozent der Sachanlagen bereits abgeschrieben. Neben der 2030
geplanten Generalsanierung der Piste mit einem Volumen von ca. 25 Mio. Euro ergibt sich ein
zusätzlicher Investitionsbedarf. Auch das Österreichische Bundesheer plant mit seinem
„Aufbauplan 2032+“ große Investitionen am Fliegerhorst Vogler. „Es wäre sinnvoll, bei der
Abwicklung der anstehenden Infrastrukturprojekte Synergien zu nutzen“, regt Hoscher an, um
die bestehende Zusammenarbeit zu intensivieren.
Für die anstehenden Groß-Investitionen, nämlich Neugestaltungen am Flughafen aufgrund des
viergleisigen Ausbaus der Weststrecke und Anbindung der geplanten Regionalbahnhaltestelle,
sind die Konzepte ebenfalls weiterzuentwickeln und sparsam umzusetzen. Bei der Pistensanierung
sollten nutzungsorientierte Finanzierungsmodelle geprüft werden.
Der Bericht enthält keine Empfehlungen an den – neben dem Land Oberösterreich – zweiten
Eigentümer der Flughafen Linz GesmbH, da hierfür keine Prüfzuständigkeit besteht.
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