✅ “Wöginger-Prozess”: Live-Ticker wieder zugelassen!
Medienaussendung des LG Linz
Nach Beratung durch den Schöffensenat, unmittelbar vor der Hauptverhandlung, hat das Gericht heute morgen die Live-Ticker-Berichterstattung aufgrund geänderter Umstände wieder zugelassen. Allgemein muss ein „Live-Ticker-Verbot“ immer im Einzelfall und damit bei geänderten Umständen neuerlich geprüft werden.
Rückblende: Dienstag, 24. März 2026
In dieser Hauptverhandlung sollten neben anderen Zeugen insbesondere die im Hearing anwesende Gleichbehandlungsbeauftragte und das dritte Kommissionsmitglied einvernommen werden. Die Einvernahme des vierten Kommissionsmitglieds wird heute (Freitag, 27.3.2026) stattfinden. Die beiden Kommissionsmitglieder müssen im gegenständlichen Hauptverfahren erstmals als Zeuginnen unter Wahrheitspflicht aussagen (im Ermittlungsverfahren waren sie als Beschuldigte geführt – deren Verfahren wurden eingestellt). Aus Sicht des Schöffengerichts war am Dienstag (24.3.2026) eine zeitnahe Beeinflussung – insbesondere des Aussageverhaltens jener Kommissionsmitglieder, die noch nicht ausgesagt hatten und zum ersten Mal unter Wahrheitspflicht aussagen müssen – zu befürchten.
Durch das ausgesprochene Live-Ticker-Verbot war dem dritten Kommissionsmitglied ein zeitnahes wörtliches, beinahe protokollartiges Mitlesen – insbesondere der Fragen des Gerichts und der übrigen Verfahrensbeteiligten – nicht möglich. Die Bedenken des Schöffensenates wurden durch die Einvernahme des dritten Kommissionsmitglieds am Dienstag (24.3.2026) bestätigt. Dort gab diese Zeugin an, bislang den Live-Ticker mitverfolgt zu haben. Sie wollte von sich aus einen getickerten Umstand klarstellen.
Die Vorsitzende des Schöffensenates hat klargestellt, dass trotz Ausspruch des Live-Ticker-Verbotes die Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung und die herkömmliche mediale Berichterstattung (Mitschreiben und Aktualisieren von online-Artikeln) durchgehend aufrecht blieb. Die Öffentlichkeit war damit über den Prozessverlauf weiterhin zeitnah informiert. Das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Öffentlichkeit auf Information (Art. 10 MRK) war durchgehend gewahrt.
Heute: Freitag, 27. März 2026 – Live-Tickern ab jetzt möglich
Heute Vormittag werden Zeugen einvernommen, die überwiegend mittelbare Wahrnehmungen dazu haben, dass die Position des Vorstands vor dem Hearing bereits festgestanden sei. Eine Beeinflussung dieser Zeugen untereinander sowie des vierten Kommissionsmitglieds durch deren Aussagen ist nicht indiziert. Aufgrund des Live-Ticker-Verbotes vom Dienstag ist den heute zu vernehmenden Zeugen ein wortwörtliches bzw. beinahe protokollartiges Mitlesen – insbesondere der Fragestellungen und der Aussagen der Gleichbehandlungsbeauftragten und des dritten Kommissionsmitglieds – nicht möglich. Deshalb hat das Schöffengericht heute das Verbot des „Live-Tickerns“ ab sofort aufgehoben. Der Grund für das seinerzeitige ausnahmsweise Verbot des „Live-Tickerns“ liegt nun nicht mehr vor.
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