Lockdown bis 6.12.


CORONA. Ab Dienstag gilt ein “harter” Lockdown bis 6. Dezember

Mit der „Covid-19-Notsituationsverordnung“ wird das Verlassen des privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs ab kommenden Dienstag nur mehr zu bestimmten Zwecken zulässig sein. Die Ausgangsbeschränkungen gelten also ab Dienstag den ganzen Tag!

Die Verordnung wird von Dienstag 00.00 Uhr bis 6. Dezember, 24.00 Uhr gelten.

Treffen Sie niemanden! Jeder soziale Kontakt ist einer zu viel!

Sebastian Kurz

Abgesehen von den eigenen Haushaltszugehörigen darf man künftig nur noch den Lebenspartner oder „einzelne engste Angehörige“ sowie „einzelne wichtige Bezugspersonen“ treffen.

Ausnahmen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen
  • Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner
  • Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen
  • Kontakt mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens
  • Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
  • Deckung eines Wohnbedürfnisses
  • Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung
  • Versorgung von Tieren
  • berufliche Zwecke & Ausbildungszwecke (sofern dies erforderlich ist)
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
  • Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
  • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie

Offen bleibt:
Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Post, Handyshops, Trafiken, Fahrrad- sowie Kfz-Werkstätten. Abfallentsorger, Putzereien sowie der Agrar- und Tierfutterhandel.

Geschlossen wird:
Handel, Friseure, Stylisten, Kosmetiker und körpernahe Dienstleister

Weiterhin geschlossen:
Gastronomie, Hotels, Museen, Theater, Zoos, Sportanlagen für Amateursportler, Fitnessstudios, Bäder und Kinos.

Schulen & Kindergärten werden ebenfalls geschlossen. Es wird auf Fernunterricht umgestellt. Nur für den Notfall gibt es eine Betreuung.

Es gelten weiterhin der bereits bekannte Mindestabstand und die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

Die Linzer Corona-Ampel:
www.corona-ampel.at

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