MAN-Gutachten hält Kündigungsausschluss für unwirksam

Quelle: volksblatt.at
Die Belegschaftsvertretung steht dabei auf dem Standpunkt, dass man eigentlich keinen Sozialplan bräuchte, weil es eine Beschäftigungsgarantie gebe. Der Privatrechtsprofessor Christoph Kietaibl von der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt kommt hingegen in einem Gutachten für MAN zu dem Fazit, der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sei nicht rechtswirksam. Kündigungsschutz könne man nur mit dem einzelnen Dienstnehmer vereinbaren. Bei MAN gebe es zwei Betriebsvereinbarungen aus 2013 und 2015, erläuterte Kietaibl. Er steht damit im Widerspruch zur Rechtsmeinung des Linzer Uni-Rektors und Zivilrechtsexperten Meinhard Lukas, der in der Vereinbarung aus dem Dezember 2019 den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2030 sieht und davon ausgeht, dass der Kündigungsverzicht…