Morgen: 2-G-Regel für Nachtgastro!
Nachtgastro-Verschärfungen: Ab 22. Juli ist der Zugang zur Nachtgastronomie nur auf Basis der 2-G-Regel möglich!
Noch bevor die Verschärfungen in der Nachtgastronomie gelten gibt es schon eine Verordnung mit Klarstellung. Auf Zeltfesten gilt die 2-G-Regel nicht! Tanz und DJ-Unterhaltung in Club oder Disco gibt es also nur mit Impfung oder PCR-Test (maximal 72 Stunden ab Probenahme gültig). Im Bierzelt darf der DJ aber auch für Genesene und Antigen-Getestete aufspielen.
“Extrawurst” statt Brathendl!
“Lex Zeltfest” wirkt irgendwie nach einem Entgegenkommen für Veranstalter von Feuerwehrfesten und Vereinsfeiern. Die Bezirksverwaltungsbehörden können aber über die behördliche Bewilligungspflicht für ein Zeltfest weitere Auflagen erteilen. Den ‘schwarzen Peter’ hätte dann also der Bezirkshautpmann.
Ansonsten gilt:
Ab 22. Juli ist der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte Personen (Fristen wie bisher) sowie Personen mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis (maximal 72 Stunden ab Probenahme gültig) möglich.
Alle Regeln und Details gibt es gesammelt beim Sozialministerium!
Die Linzer Corona-Ampel:
www.corona-ampel.at
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