Dauercamper am Ausee müssen doch Freizeitwohnungspauschale zahlen

Quelle: www.meinbezirk.at
Gemäß Bescheid des Landesberwaltungsgerichts OÖ ist die seit dem 1. Jänner 2019 im oö. Tourismusgesetz festgelegte Freizeitwohnungspauschale auch für Dauercamper am Ausee gültig. Der Eigentümer der Campingdorfanlage hatte zuvor Beschwerde eingelegt. LINZ. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigte nun die Vorschreibung der Freizeitwohnungspauschale für Dauercamper am Ausee. Diese ist seit dem 1. Jänner 2019 im oberösterreichischen Tourismusgesetz festgelegt. Der Eigentümer der...