Die Ausgangsregelung im Entwurf
Laut Letztstand soll folgende Verordnung ab kommender Woche gelten:
Das Verlassen des privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages ist nur zu folgenden Zwecken zulässig:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,
- berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist, und
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Weitere Regelungen:
- Gastronomiebetriebe dürfen keine Gäste bewirten.
- Erlaubt bleibt die Abholung von 6.00 bis 20.00 Uhr.
- Ausgenommen von den Schließungen sind Kantinen in Betrieben, Schulen und Krankenhäusern.
- Veranstaltungen sind untersagt.
- Museen, Bibliotheken, Zoos und Parkanlagen sollen geöffnet bleiben.
- Spitzensport darf nur ohne Publikum stattfinden.
- Sporttraining im Innenraum nur für Spitzensportler.
Die Linzer Corona-Ampel:
www.corona-ampel.at
Folge uns in den sozialen Netzwerken