Strafe wegen Versammlung für „autofreien Hauplatz“ in Linz bestätigt

Quelle: volksblatt.at
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat die Geldstrafe wegen einer unangemeldeten Versammlung für einen „autofreien Hauptlatz“ am 29. Juli in Linz bestätigt. Allerdings hat es die Höhe der Strafe von 500 auf 150 Euro reduziert, informierte das Gericht in einer Aussendung. Gegen das Straferkenntnis hatte sich der Organisator der Kundgebung beim LVwG beschwert, da es sich um eine Spontanversammlung gehandelt habe. Die Landespolizeidirektion Linz hatte die angezeigte Veranstaltung für einen „Autofreien Hauptplatz“ per Bescheid untersagt. Nachdem sich an diesem Tag am Ort der ursprünglich geplanten Demo dann doch mehrere Personen zusammenfanden, die unter anderem gemeinsame Fotos mit Transparenten und Schildern aufnahmen,…