Verpflichtende Gästeregistrierung gilt!


Die verpflichtende Gästeregistrierung in der Gastronomie gilt seit heute.

In der Gastronomie wird ab heute 20. Oktober in ganz Oberösterreich die verpflichtende Registrierung der Gäste eingeführt.

KERNPUNKTE:

Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe (Gastronomie & gastronomischer Bereich der Hotellerie) in geschlossenen Räumen ist nur zulässig, wenn vom Kunden spätestens vor der Konsumation in der Betriebsstätte dem Betreiber Familienname und Vorname, Adresse, Telefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden.

Im Fall von Besuchergruppen aus einem gemeinsamen Haushalt, genügt die Bekanntgabe der Adresse, Telefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse einer angehörigen erwachsenen Person.

Der Betreiber hat diese Daten um die Tischnummer sowie Datum und Uhrzeit des Betretens der Betriebsstätte zu ergänzen.

Der Betreiber hat diese Daten für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren bzw. den Zugang dazu sicherzustellen. Auf Verlangen sind diese Daten ausschließlich der Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich zu übermitteln.

Die Daten dürfen nur zu diesem Zweck verwendet werden.
Nach Ablauf der 4-Wochen-Frist sind die erfassten Daten spätestens in den zwei darauffolgenden Wochen zu löschen bzw. zu vernichten.

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