Jetzt sind FFP2-Masken Pflicht!


CORONA. Ab heute gilt die Pflicht für FFP2-Masken.

Es gilt nun aber nicht nur die Pflicht für FFP2-Masken sondern auch 2 Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen!

In den letzten Tagen haben sich die großen Handelsketten ein regelrechtes Wetteifern im Anlocken von Kunden mit gratis Masken geliefert. Bei Spar gab es bereits am Samstag für jeden Kunden eine gratis FFP2-Maske beim Eingang.

Heute sollte es nach letzten Meldungen praktisch in allen Supermärkten eine kostenlose Maske geben.

FFP2-Maske (oder gleichwertige / höherwertige Maske) ist für folgende Bereiche verpflichtend:

  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Fahrgemeinschaften
  • Seil- und Zahnradbahnen
  • Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (sofern geöffnet) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt)
  • Märkte (indoor und outdoor)
  • Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
  • Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
  • Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption, gilt nicht im Zimmer; Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie zu dringenden beruflichen Zwecken.

Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche verpflichtend:

  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kundinnen/Kunden (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
  • Lehrerinnen/Lehrer und Elementarpädagoginnen/-pädagogen bei Kontakt zu Schülerinnen/Schülern
  • Lagerlogistik, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
  • Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
  • Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)

Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patientinnen/Patienten bzw. Bewohnerinnen/Bewohnern) vorgeschrieben.

Die Linzer Corona-Ampel:
www.corona-ampel.at

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