Winterdienst


Information der Stadt Linz zu Anrainerpflichten laut § 93 StVO

Bei Schneefall und Glatteis sind die MitarbeiterInnen der Stadt Linz laufend unterwegs, um Straßen, Radwege und Stiegenanlagen begeh- und befahrbar zu halten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch Eigentümer von Privathäusern und privaten Liegenschaften zur Gehsteigräumung verpflichtet sind. Laut § 93 StVO müssen Gehsteige und Gehwege, sofern sie dem öffentlichen Verkehr dienen, entlang der gesamten Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee gesäubert sowie bei Schnee- und Eisglätte bestreut sein.

Folge uns in den sozialen Netzwerken
instagram facebook twitteryoutubeyoutube