Festnahme aufgrund eines EU-Haftbefehles
Quelle: www.polizei.gv.at
Aufgrund eines europäischen Haftbefehles, ausgestellt am 14. März 2018 vom Bezirksgericht Banska Bystrica in der Slowakei, und eines damit verbundenen Fahndungsersuchens der slowakischen Polizei, wurden vom Landeskriminalamt Fahndungsermittlungen betreffend eines 30-jährigen slowakischen Staatsbürgers geführt. Der Mann steht im Verdacht, von 2012 bis 2016 gemeinsam mit weiteren Beschuldigten das Delikt des Menschenhandels begangen zu haben, weshalb ihm in seinem Heimatland eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren droht. Der 30-Jährige konnte nun am 8. Februar 2021 in Traun lokalisiert und gegen 13:50 Uhr von Polizisten des Landeskriminalamtes festgenommen werden. Er wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Linz in die Justizanstalt Linz eingeliefert. Bei der Festnahme wies sich der 30-Jährige mit einem totalgefälschten slowakischen Personalausweis aus.
Aufgrund eines europäischen Haftbefehles, ausgestellt am 14. März 2018 vom Bezirksgericht Banska Bystrica in der Slowakei, und eines damit verbundenen Fahndungsersuchens der slowakischen Polizei, wurden vom Landeskriminalamt Fahndungsermittlungen betreffend eines 30-jährigen slowakischen Staatsbürgers geführt. Der Mann steht im Verdacht, von 2012 bis 2016 gemeinsam mit weiteren Beschuldigten das Delikt des Menschenhandels begangen zu haben, weshalb ihm in seinem Heimatland eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren droht. Der 30-Jährige konnte nun am 8. Februar 2021 in Traun lokalisiert und gegen 13:50 Uhr von Polizisten des Landeskriminalamtes festgenommen werden. Er wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Linz in die Justizanstalt Linz eingeliefert. Bei der Festnahme wies sich der 30-Jährige mit einem totalgefälschten slowakischen Personalausweis aus.