Alkoholverbot auf Kinder- und Jugendspielplätzen kommt!


Der Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Städtekontakte hat in einer außerordentlichen Sitzung eine vorgelegte Verordnung zum Schutz von Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätzen mehrheitlich angenommen. Nach einer erwarteten Annahme der neuen Verordnung in der kommenden Gemeinderatssitzung, wird diese die bisherige Gartenschutz-Verordnung aus dem Jahr 1979 ersetzen.

Die neue Verordnung regelt verschiedene Verhaltensweisen auf den Linzer Grünflächen. Konkret verboten ist darin etwa das Zelten, Ablagern von Gegenständen aller Art, wie Hausrat, Kleidungs- und Gepäckstücke sowie das Wegwerfen von Abfällen. Dies gilt insbesondere auch für die Uferbereiche der Traun und Donau sowie auf den Liegeflächen von Pichlingersee und Weikerlsee. Auf Kinder- und Jugendspielplätzen soll künftig ein Alkoholverbot gelten. Kontrolliert werden die neuen Regelungen vom Linzer Ordnungsdienst.

Diskutiert wurde auch, das Rauchen an Kinder- und Jugendspielplätzen zu verbieten. Aus rechtlichen Gründen – es fehlt an einem unmittelbar drohenden Missstand – konnte dieses jedoch nicht verordnet werden.

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