Corona-Verbote gelten auch für AirBnB
Quelle: www.nachrichten.at
LINZ. Auf Online-Plattformen wie zum Beispiel AirBnB werden in Linz nach wie vor private Unterkünfte zur Vermietung angeboten, obwohl Beherbergungen wegen der Corona-Vorschriften nur sehr eingeschränkt – etwa für Fortbildungszwecke oder aus anderen beruflichen Gründen – zulässig sind.
LINZ. Auf Online-Plattformen wie zum Beispiel AirBnB werden in Linz nach wie vor private Unterkünfte zur Vermietung angeboten, obwohl Beherbergungen wegen der Corona-Vorschriften nur sehr eingeschränkt – etwa für Fortbildungszwecke oder aus anderen beruflichen Gründen – zulässig sind.