Wackelt die Lizenz? Umgeht LASK die „50+1“-Regel?


FUSSBALL. Die “50+1″-Regel sorgt für Diskussionen. Im Fokus steht dabei das Konstrukt der “Freunde des LASK”.

Nach der Stadionbaustelle – Baustart noch unbekannt, Insider sprechen aber bereits vom Jahr 2022 – könnte sich beim LASK eine weitere Baustelle auftun. Die Lizenzvergabe durch die Bundesliga.

Nachdem in den letzten Wochen bereits mehrere Artikel zum Thema “50+1″-Regel erschienen sind, hat sich Nick Koppenwallner von Law Meets Sports intensiv mit dem LASK beschäftigt.

Mitten im laufenden Lizenzierungsverfahren für die kommende Saison dürften sich die Verantwortlichen des Senats 5 wohl mit der Causa beschäftigen müssen. Erfahrene Juristen (siehe Artikel des Kurier vom 27.03.2021, Warum die „Freunde des LASK“ die 50+1-Regel aushebeln können), die sich mit sportrechtlichen Thematiken auseinandersetzen, sprechen von einer klaren Umgehung bzw. werfen den Linzern sogar mangelnde (aber von der Österreichischen Fußball-Bundesliga geforderte) Gemeinnützigkeit des Vereins vor.

Hier zwei spannende Zitate:

Ein gemeinnütziger Zweck (vgl § 35 Abs 1 Bundesabgabenordnung: „Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird“), den ein Verein ja verfolgen muss (!), ist auch aufgrund dieser besonderen Regelung nicht mehr zu erkennen. Es dürften die finanziellen Interessen der Gesellschafter im Vordergrund stehen.

Law Meets Sports, Nick Koppenwallner

Die beim LASK vorliegende Konstellation ist durchaus interessant, wenn mE auch fragwürdig. Interessant wird sein, wie die ÖFBL bzw der Senat 5 damit umgeht und ob sich im Lizenzierungsverfahren Probleme ergeben oder sogar im schlimmsten Fall gar keine Lizenz erteilt wird.

Law Meets Sports, Nick Koppenwallner

Hier die Analyse mit allen Details:

Links:
lawmeetssports.at
Kurier.at

Folge uns in den sozialen Netzwerken
instagram facebook twitteryoutubeyoutube