FFP2-Pflicht in OÖ wird ausgeweitet


OÖ. Ab 29.10. muss in sämtlichen Geschäften wieder eine FFP2-Maske getragen werden!

Angesichts der weiterhin steigenden Corona-Zahlen in Oberösterreich hat gestern Abend die Landespolitik gemeinsam mit Expertinnen und Experten des Landeskrisenstabs und darüber hinaus über zusätzliche Schutzmaßnahmen für Oberösterreich beraten. Oberstes Ziel ist die Verhinderung von Lockdowns und Schließungen von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Ab Freitag, dem 29. Oktober, gilt daher für alle Kundinnen und Kunden in allen Geschäften, Einkaufszentren und Kultureinrichtungen, wie Museen und Bibliotheken, eine FFP2-Maskenpflicht. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird per 1. November die 3G-Regel nach Bundesvorgabe in Kraft treten.

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Gestern, Montag, verzeichnete Oberösterreich mehr als 7.000 aktiv nachweisbare Infektionen und fast 12.000 Menschen in Quarantäne. Die 7-Tages-Inzidenz lag bei 388 pro 100.000 Einwohnern. 204 Covid-19-Patienten waren stationär auf Normalbetten in Behandlung, und 37 auf den Intensivstationen. Die gestiegene Zahl der belegten Intensivbetten führt bereits seit heute Mitternacht wieder zu Ausreisekontrollen im Bezirk Braunau, wo seit mehreren Tagen die gemittelte 7-Tage-Inzidenz über der im Erlass des Bundes definierten Grenze von 400 liegt.

Um das Infektionsgeschehen in Oberösterreich wieder unter Kontrolle zu bringen und die Bevölkerung bestmöglich zu schützen – zusätzlich zu den bundesweit gültigen Schutzmaßnahmen –, hat die Landespolitik in Abstimmung mit Expertinnen und Experten gestern Abend zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Ab Freitag, dem 29. Oktober, kommt es in Oberösterreich zu einer deutlichen Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht.

Demnach müssen alle Kundinnen und Kunden in sämtlichen Geschäften und Einkaufszentren in Oberösterreich eine FFP2-Maske tragen, ebenso alle Besucherinnen und Besucher in Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken.

Die bisher schon für das Tragen einer FFP2-Maske gemäß der bundesweiten Corona-Maßnahmenverordnung gültigen Ausnahmen gelten auch für die neue oberösterreichische Verordnung, welche bis auf weiteres gilt.

Die Linzer Corona-Ampel:
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