E-Auto machte zu früh schlapp: Händler muss Kaufpreis rückerstatten
Quelle: volksblatt.at
Weil sein 2018 gekauftes E-Auto wesentlich früher als vom Hersteller angegeben schlapp machte, ist ein Mühlviertler vor Gericht gezogen und hat in erster Instanz recht bekommen. Der Händler muss ihm 30.288 Euro – den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr – zurückerstatten, entschied das Landesgericht Linz nicht rechtskräftig. Beim Kauf habe man dem Kläger eine Reichweite von 230 Kilometern versprochen, heißt es darin. Der Wagen habe im hügeligen Mühlviertel aber bereits nach 110 bis 120 Kilometer an die Strom-Zapfsäule müssen. „Mein Mandant wurde über kaufentscheidende Aspekte wie die tatsächliche Reichweite nicht aufgeklärt. Der Sachverständige im Prozess habe festgestellt, „der VW E-Golf, den…
Weil sein 2018 gekauftes E-Auto wesentlich früher als vom Hersteller angegeben schlapp machte, ist ein Mühlviertler vor Gericht gezogen und hat in erster Instanz recht bekommen. Der Händler muss ihm 30.288 Euro – den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr – zurückerstatten, entschied das Landesgericht Linz nicht rechtskräftig. Beim Kauf habe man dem Kläger eine Reichweite von 230 Kilometern versprochen, heißt es darin. Der Wagen habe im hügeligen Mühlviertel aber bereits nach 110 bis 120 Kilometer an die Strom-Zapfsäule müssen. „Mein Mandant wurde über kaufentscheidende Aspekte wie die tatsächliche Reichweite nicht aufgeklärt. Der Sachverständige im Prozess habe festgestellt, „der VW E-Golf, den…