Mutter als Drogenlenkerin
Quelle: www.polizei.gv.at
Eine 43-Jährige aus Wien fuhr am 3. März 2022 um 17 Uhr mit einem Pkw in Traun auf der Wiener Bundesstraße. Beifahrer war ihr 17-jähriger Sohn. Nachdem Polizisten die Pkw-Lenkerin anhalten wollten, entzog sich diese der Anhaltung und fuhr weiter. Die 43-Jährige konnte jedoch im Zuge der Nachfahrt angehalten und einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen werden.Dabei nahmen die Polizisten bei der Lenkerin deutlichen Alkoholgeruch wahr. Einen Alkotest verweigerte die Frau. Da bei der Lenkerin auch Symptome festgestellt wurden, die auf eine Suchtgiftbeeinträchtigung hindeuteten, wurde sie zur klinischen Untersuchung aufgefordert. Diese Untersuchung ergab eine Beeinträchtigung und Fahruntauglichkeit aufgrund von Suchtgift, Alkohol, Medikamente und Übermüdung.Der 43-Jährigen wurde der Führerschein vorläufig abgenommen, die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel abgenommen. Die Kennzeichentafeln wurden wegen Gefahr in Verzug an Ort und Stelle abgenommen, nachdem auch mehrere Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz festgestellt wurden. Anzeigen folgen.
Eine 43-Jährige aus Wien fuhr am 3. März 2022 um 17 Uhr mit einem Pkw in Traun auf der Wiener Bundesstraße. Beifahrer war ihr 17-jähriger Sohn. Nachdem Polizisten die Pkw-Lenkerin anhalten wollten, entzog sich diese der Anhaltung und fuhr weiter. Die 43-Jährige konnte jedoch im Zuge der Nachfahrt angehalten und einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen werden.Dabei nahmen die Polizisten bei der Lenkerin deutlichen Alkoholgeruch wahr. Einen Alkotest verweigerte die Frau. Da bei der Lenkerin auch Symptome festgestellt wurden, die auf eine Suchtgiftbeeinträchtigung hindeuteten, wurde sie zur klinischen Untersuchung aufgefordert. Diese Untersuchung ergab eine Beeinträchtigung und Fahruntauglichkeit aufgrund von Suchtgift, Alkohol, Medikamente und Übermüdung.Der 43-Jährigen wurde der Führerschein vorläufig abgenommen, die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel abgenommen. Die Kennzeichentafeln wurden wegen Gefahr in Verzug an Ort und Stelle abgenommen, nachdem auch mehrere Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz festgestellt wurden. Anzeigen folgen.