Quarantäne-Aus für CoV-Infizierte ab 1. August!
NABUM! Die Bundesregierung verkündet das Quarantäne-Aus für CoV-Infizierte ab 1. August!
Jetzt fällt die CoV-Quarantäne! Wer sich nicht krank fühlt, kann auch nach einem positiven CoV-Test das Haus verlassen und sogar zum Wirt. In der Gastronomie gilt aber etwa eine Maskenpflicht. Der Infizierte bleibt also hungrig und durstig!
Alle positiv Getesteten sind ab 1.8. dann sogenannten Verkehrsbeschränkungen unterworfen.
- In der Öffentlichkeit und vor Haushaltsfremden FFP2-Maske tragen
- Im Freien bei 2 Meter Abstand benötigt man KEINE Maske
- Fitnesscenter mit FFP2-Maske
- Betretungsverbote für Krankenanstalten ebenso wie Altersheime und ähnliche Orte
- Betretungsverbote für Kinderbetreuungseinrichtungen, Horte und Volksschulen
Arbeiten mit positivem Test ist dann ab 1.8. wieder möglich.
Die Bevölkerung soll die Regeln “mit Eigenverantwortung” tragen und auch einhalten.
Tests bleiben vorerst kostenlos!
Update 17:00 Uhr:
Eine Pressekonferenz brachte vorhin keine wesentlichen neuen Informationen!
Es gab etwas Hick-Hack zu Detailfragen und zum sogenannten Covid-Register, der Start steht aber bald ins Haus.
Bei alle Fragen zu Schule und Kinderbetreuung wurden auf den Schulstart im Herbst verwiesen. Der Bildungsminister wird hier noch eingebunden.
Gesundheitsminister Johannes Rauch bestätigte: Mit Maske darf der CoV-Infizierte in das Gasthaus, die verpflichtende FFP2-Maske verhindert dann aber jegliche Konsumation!
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