Friseurbesuch verwehrt: Rechtswidrig!
VfGH: Ungeimpften rund 11 Wochen den Gang zum Friseur zu verweigern war rechtswidrig!
Eine Bestimmung, die während des sogenannten zweiten Lockdowns für Ungeimpfte galt, war gesetzwidrig, und zwar auf Grund von Argumenten, die erstmals in diesem Antrag vorgebracht wurden.
Personen, die weder gegen COVID-19 geimpft noch von COVID-19 genesen waren, durften ab dem 15. November 2021 den privaten Wohnbereich nur ausnahmsweise verlassen, etwa zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens z.B. in Apotheken oder Supermärkten. Infolge mehrerer Verlängerungen dauerte der Lockdown im Ergebnis bis zum 30. Jänner 2022, also elf Wochen. Diesem Umstand trug die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung über den zweiten Lockdown zuletzt nicht mehr ausreichend Rechnung. Im Licht der kumulierten Dauer dieser Maßnahme zählt nämlich z.B. auch ein Friseurbesuch zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens; dies war in der Verordnung jedoch nicht berücksichtigt. Der VfGH gab damit dem Antrag eines Oberösterreichers statt.
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VfGH
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