Linzer Swap: OGH bestätigt Urteil
Quelle: ooe.orf.at
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Zwischenurteil des Handelsgericht Wien zum verlustreichen Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG bestätigt. Im Jänner 2020 hatte das Handelsgericht den Vertrag für ungültig erklärt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Zwischenurteil des Handelsgericht Wien zum verlustreichen Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG bestätigt. Im Jänner 2020 hatte das Handelsgericht den Vertrag für ungültig erklärt.