Petitionen müssen endlich mehr als nur ein politisches Feigenblatt werden
Aussendung MFG Klub im OÖ Landtag
Grundsätzlich ist Art. 64 des oberösterreichischen Landes-Verfassungsgesetzes ein – noch immer weitgehend unbekanntes – Angebot an die Bürger, unbürokratisch durch eine Petition ein Anliegen an die Landesregierung heranzutragen. Grundsätzlich. Denn die Verfahrenspraxis empfindet MFG- Klubobmann, Landtagsabgeordneter Manuel Krautgartner hingegen als hochgradig uneffektiv.
„Das beginnt bereits damit, dass die Antragsteller am entsprechenden Ausschuss nicht teilnehmen dürfen und damit ihre tatsächliche demokratische Teilhabe mit der Einreichung ihrer Petition auch schon wieder beendet ist“, bemängelt Krautgartner, der selbst auch Mitglied im Petitionsausschuss ist. Umso mehr begrüßt er das diesbezügliche Engagement der SPÖ in dieser Angelegenheit. „Erfreulicherweise steht die MFG in Sachen Bürgerbeteiligung nicht völlig alleine im oberösterreichischen Landtag.“ Allerdings geht dem MFG-Mandatar die Initiative der Roten Parteifraktion nicht weit genug. „Unsere Vorstellung der ‚neuen Demokratie‘ geht noch weiter über die aktuell von beiden Parteien gewünschte Veröffentlichung der Petitionen hinaus“.
MFG entwickelt Anfrage-Tool für Bürgeranliegen
„So sind die verpflichtende Einbindung der jeweiligen Petitionssteller in den gesamten Prozess sowie die Diskussion des Anliegens wichtige Elemente, um sich mit einer Petition gebührend auseinandersetzen zu können“, so Manuel Krautgartner. Die Praxis sieht derzeit allerdings so aus, „dass die Bürgerpetitionen in vielen Fällen ausschussintern begraben werden“, fügt Krautgartner hinzu. Die MFG entwickelt derzeit ein Online-Tool, welches für „mündliche Anfragen“ direkt an die Fraktion einen neuen und viel direkteren Kommunikationskanal zwischen Bürgern und Volksvertretern herstellt – „auch wenn das einigen Volksvertretern in der ÖVP so gar nicht gefallen wird“, meint der MFG-Klubchef abschließend augenzwinkernd.
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