Spannend! Hajart fordert jetzt Alkoholverbot im Volksgarten. Dieses besteht aber seit Juli 2021!


LINZ. Große Politikerinterviews untermalt mit netten Bildern fehlt es anscheinend leider oft an Fakten!

Ein “Antreiber” soll er sein und er sieht viel Potential für die Innenstadt. Martin Hajart – Verkehrsreferent und Linzer ÖVP Chef – im Interview mit dem sogenannten Stadtmagazin.

Lässt man nette Worte, Schlagwörter, x-fach gelesene Phrasen und skurril wirkende Ideen (Schließfächer sollen Kunden in die Stadt locken) beiseite, bleiben bei einigen Forderungen mehr Fragen denn Antworten.

Man ist als Leser dieser fast schmusig wirkenden Interviews mit Politikern samt Fragen zu Wohlfühlthemen aus dem eigenen Ressort zwar einiges gewohnt, Forderungen nach bereits vor Jahren beschlossenen Verordnungen – mit Stimmen der eigenen Partei – liest man dann aber doch nicht so oft. Selbst wenn für Inhalte dieser Texte am Ende vielleicht ein Pressereferent oder das Sekretariat zuständig sind, das fehlende Basiswissen um die Zustände in der Stadt fällt jedenfalls dem präsentierten politischen Akteur zu.

Im konkreten Fall fordert nun der Verkehrsreferent ein Alkoholverbot im Volksgarten:

“Wenn man dann im Volksgarten, im Busbahnhof und im Bahnhofspark noch ein Alkoholverbot verhängt – das vom Ordnungsdienst, dessen neue Zentrale ja in unmittelbarer Nähe sein wird –, kann sich das Areal sicher besser weiterentwickeln.”

Verkehrsreferent Martin Hajart (ÖVP) im ‘Stadtmagazin’ Interview

Ahja! Nette Forderung. Doch diese wurde allerdings bereits mit Stimmen von SPÖ, FPÖ und ÖVP – Vizebürgermeister Bernhard Baier war damals vor Martin Hajart im Amt und stand bei der letzten Wahl auch am Stimmzettel – beschlossen. Dies in der Gemeinderatssitzung am 1.7.2021. Gültig wurde die Verordnung dann mit Ablauf des 5. Juli 2021. Doch anscheinend dürfte sich dieser Umstand noch nicht in ganz Linz herumgesprochen haben.

Seit damals hängen allerdings an allen Eingängen vom Volksgarten große rote Schilder mit Erklärungstext.

Hinweis: Wer der Bestimmung zuwiderhandelt ist mit einer Geldstrafe bis zu € 218,- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen zu bestrafen.

Alle Details drüben zum Alkoholverbot auf Linz.at (extern)

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