Fehlt beim Donauparkstadion schon wieder eine Bewilligung?
KURIOS! Anscheinend mangelt es beim neuen Stadion nicht nur an Parkplätzen!
“Donauparkstadion war ein Schwarzbau” erfuhr man – später – sogar aus der Kronenzeitung. Die Linz News Exklusiv Story zum Frühstart im Donaupark – ohne Baugenehmigung – regte auf. Vor allem selbsternannte Experten und Kommentatoren ätzten. Doch Baurecht und sonstige Vorschriften sollten eben gerade bei städtischen Projekten Gültigkeit haben. Immerhin geht es ja auch um eine gewisse Vorbildwirkung.
Nun könnte erneut eine Bewilligung fehlen. Und zwar eine wasserrechtliche!
Das Stadionprojekt wurde ja augenscheinlich ohne Bedacht auf Autobesitzer geplant und somit gibt es direkt beim Stadion keine Parkplätze für Fans. Der Verein ersucht daher auch auf der Website öffentlich, zu Fuß oder mit dem Fahrrad anzureisen. “Es gibt 175 Fahrradständer unter der Eisenbahnbrücke.” wird dort jedenfalls berichtet.
Wer heute – 15.7. – also mit dem Rad zum Eröffnungsspiel anreist, der könnte seinen Drahtesel also vielleicht illegal parken! Denn um Fahrradständer unter der Eisenbahnbrücke aufstellen zu dürfen, benötigt man eine wasserrechtliche Bewilligung.
Die Donauparkstadion Linz Errichtungs- und Verwaltungs-GmbH & Co KG hat auch um die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Aufstellung von 264 mobilen Fahrradabstellständern für die Fläche unter der „neuen Eisenbahnbrücke“ angesucht.
Allerdings wurde die mündliche Verhandlung dazu erst für Donnerstag, den 27.07.2023, um 10.00 Uhr, angeordnet. Wobei vor einer Verhandlung eine Bewilligung natürlich eher selten erteilt werden dürfte.
Nach Ausführung von konsenslosen Baumaßnahmen zum Start der Stadionbaustelle könnte also jetzt in Richtung Ende der Bauaktivitäten erneut die Frage nach einer möglichen Strafhöhe auftauchen. Im Wasserrechtsgesetz von 1959 sind für Verwaltungsübertretungen – sofern die Tat nicht insgesamt einer strengeren Strafe unterliegt – übrigens Geldstrafen bis zu € 3.630 vorgesehen.
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