Teures LASK-Debakel vor dem Oberlandesgericht!

Quelle: www.krone.at
Diese „Scheidung“ hätte der LASK billiger haben können! In der Causa um die Vertragsauflösung von Fußball- Stürmer Christoph Monschein traf nun das Oberlandesgericht Linz ein Urteil, gegen das ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr möglich ist, da eine Revison an den Obersten Gerichtshof nicht zugelassen wurde .