Gerichtsurteil: Nach Klimaprotest Vulva und Po rechtswidrig abgetastet


Aussendung Letzte Generation

Nachdem Laila Fuisz bei einem friedlichen Klimaprotest am 11. Mai verhaftet wurde, tastete eine Polizistin bei der Leibesvisitation Vulva und Po der jungen Frau ab. Gegen dieses Verhalten legte Fuisz eine Maßnahmenbeschwerde ein.”Mir ist es wichtig, dass wir heute klären, ob es angesichts der drohenden Katastrophe wirklich verhältnismäßig ist, friedlich protestierende Menschen in entwürdigende Situationen zu bringen. Solche Situationen sind für uns belastend, aber für die Polizist:innen genauso”, erklärt die 23-Jährige. Bereits im September urteilte das Landesverwaltungsgericht, dass Nacktuntersuchungen [1] nach Klimaprotesten nicht verhältnismäßig sind.

Schon in der Gegenschrift räumte die LPD Wien ein, Fuisz aufgefordert zu haben “die Unterhose unter die Hüfte hinunterziehen” und als sich die junge Frau weigerte, die Unterhose der Beschwerdeführerin abgetastet wurde. Die geladene Polizistin erklärte dazu, dass alle Personen im Anhaltezentrum in der Rossauer Lände die Unterwäsche ausziehen müssen. Das stehe so in einer Dienstanweisung. Ob explizit die Besichtigung des “nackten Körpers” erforderlich wäre laut Dienstanweisung, daran erinnerte sie sich nicht.

Anwalt Clemens Lahner, der Fuisz vor Gericht vertrat, sagte nach dem Ende der Verhandlung: “Gewaltfreier Protest ist vielleicht lästig und er mag zu einer Festnahme führen, aber er ist kein Grund, die Menschenwürde zu missachten. Das Verwaltungsgericht ist unserem Argument gefolgt, dass der Befehl, sich völlig auszuziehen, oder das zwangsweise Abtasten des Intimbereiches ohne konkreten Grund rechtswidrig ist.“

Die Richterin verkündete nach sechs Stunden Verhandlung um ca. 15:00 das Urteil: Das Abtasten des Intimbereichs von Fuisz sei rechtswidrig. “Obwohl ich große Angst davor habe, nochmal in eine solche Situation zu kommen, gehe ich weiter in den Protest. Ich mache das, weil ich nicht weiter zusehen werde, wie die Regierung unser aller Leben aufs Spiel setzt”, kommentierte Laila Fuisz (23) das Urteil. Sie sei fest entschlossen, solange friedlichen Widerstand zu leisten, bis Nehammer mit der Umsetzung der Empfehlungen des Klimarats beginne.

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