😲 Unglaublich: Auch illegale Winter-Camper wieder da!
LINZ. Verbotsschilder und Verordnung ohne jede Wirkung!
Wo bleiben Kontrollen? Wo bleibt die Durchsetzung gültiger Landesgesetze? Wieso werden offensichtliche städtische Verordnungen nicht umgesetzt? Schaut man hier weg?
Das neue Jahr startet wie das alte Jahr geendet hat. Mit Wildwuchs! Sodom und Gomorra wohin der Blick schweift. Besonders schlimm ist es am Jahrmarktgelände. Es ist noch immer komplett versiegelt und die versprochene Renaturierung existiert nur in blumigen Aussendungen der Stadtpolitik. Für Pendler ist der Platz gesperrt. Die illegalen Zufahrten der Touristenbusse laufen dafür seit Jahren. “Didi’s Busbahnhof” nennen die Anwohner den Bereich.
Über die Vorgänge bei der Errichtung der Marktinfo – in der Mitte einer Hochwasserzone – wird auch seit Jahren eher der Mantel des Schweigens bereitet. Läuft kein Jahrmarkt werden die Bewohner im Vietel mehrfach im Jahr mit anderen Events förmlich gequält.
Pikant wird es dann am sogenannten “AEC-Parkplatz”. Der Bereich stellt Parkflächen für das Museum dar. Diese sollen – so sagen Insider – verpflichtend in einer Genehmigung für den Betrieb vorgesehen sein. Geparkt wird dort aber vor allem von eher nicht so zukunftsinteressierten Lenkern.
Und es wird dort – auch seit Jahren – unerlaubt dem Camping gefrönt. Obwohl per Verordnung ein Verbot besteht. Die Verbotsschilder sind vermutlich nur Dekoration.In einem Landesgesetz wäre aber klar geregelt ab wann man von “Camping” spricht. Ab wann nun die Stadt die Verordnung zur Durchsetzung bringen müsste. Wichtig: Entgegen der Volksmeinung richtet sich die Definition übrigens nicht nach der Anzahl mitgebrachter Klappsessel.
Derzeit beschäftigt sich die Stadtpolitik aber lieber mit dem Auftanzen zu Silvester. Mit „panem et circenses“ im Vorwahlkampf für die Gemeinderatswahlen 2027 soll wohl eine gewisse Hoffnung in den Amtsstuben aufkeimen. Die parteiintern hochgespülten Köpfe brauchen anscheinend noch Bekanntheit.
Die tägliche harte Realität zeigt derzeit leider ein Versagen der Politik auf breitem Feld. Ganz nebenbei übersteigt heuer der Schuldenstand in Linz die Milliardengrenze. Die City verkommt, vermüllt und verwahrlost.
Wenn die Stadtverwaltung bereits an der Durchsetzung kleinerer Regeln und der Behebung alltäglicher Verstöße scheitert, fehlt das Fundament für die Bewältigung der wirklich großen Herausforderungen. Wer die Ordnung im Kleinen nicht gewährleisten kann, verliert zwangsläufig die Handhabe und die Glaubwürdigkeit für die Lösung komplexer struktureller Probleme.
Oö. Tourismusgesetz 2018 § 70
(2) Als Campieren gilt der über ein kurzes Verweilen hinausgehende Aufenthalt
1. in oder neben einem Zelt oder
2. in oder neben einem abgestellten Fahrzeug (insbesondere Wohnanhänger, Wohnmobil oder Mobilheim) oder
3. in oder neben einem anderen Bauwerk (Modulhaus, Minihaus, Schlaffass und dgl.), sofern das Bauwerk
a) von der bzw. dem Verfügungsberechtigten auf einem bewilligten Campingplatz zur Unterbringung von ständig wechselnden Gästen errichtet ist,
b) leicht ortsveränderlich ist,
c) einschließlich eines allfälligen Schutzdaches eine Fläche von höchstens 50 m2 bedeckt und
d) nicht mehr als ein Geschoß aufweist.
Ein kurzes Verweilen liegt vor, wenn der Aufenthalt innerhalb eines Zeitraums von drei Stunden über 90 Minuten nicht hinausgeht.
Link: Oö. Tourismusgesetz
Hier die Verordnung:

Folge uns in den sozialen Netzwerken



