Campieren verboten. Wird hier weggeschaut?


LINZ. Am Urfahraner Jahrmarktgelände ist das Campieren verboten. Zumindest am Papier!

KURIOS! Kaum 30 Meter vor den Fenstern des Ordnungsdienst-Headquarters aka “Stadtwache” am Urfahrmarkt stehen täglich Campingbusse. Morgens räkeln sich die ausgeschlafenen Camper und trinken Kaffee mit Blick auf die Donau. Heute etwa eine Gruppe aus Italien, die letzten Tage auch viele Roadsurfer aus Deutschland und den Niederlanden.

Wirft man einen Blick auf die Website der Stadt Linz ist unter Infomaterial zum Thema Recht aber auch das Campingverbot aus 2004 noch immer abrufbar. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß Art. VII EGVG 1950 mit Geldstrafen bis zu € 218,– bestraft.

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Jahrelange Zuwiderhandlungen direkt vor den Augen der Ordnungshüter? Sind die Camper vom ersten Stock aus nicht zu sehen? Gelten Verordnungen – siehe Fahrverbot im Donaupark – nicht für Touristen und Touristiker?

Noch kurioser wird es beim Lesen diverser Campingforen und Reiseportale. Glaubt man den dortigen Einträgen wurde der Stellplatz vom “Touristenbüro” sogar angeboten, allerdings gleich mit dem Hinweis eines möglichen Besuchs durch die Polizei.

Wir lernen: Linz ist Linz!

Verordnung der Stadt Linz.
Infomaterial zum Thema Recht / linz.at

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