Städtische Rad- und Fußgängerwege bleiben weiterhin beleuchtet
PRESSEAUSSENDUNG DER STADT LINZ
Vizebürgermeister Martin Hajart: „Subjektives Sicherheitsempfinden und Kriminalitätsprävention im öffentlichen Raum haben Priorität. Energieeinsparung durch LED-Beleuchtung und partielle Bewegungssensoren“
Auf derzeit kursierende Medienberichte, dass die Beleuchtung an für Läufer*innen beliebten städtischen Fuß- und Radwegstrecken eingespart werden soll, reagiert nun der für öffentliche Beleuchtung zuständige Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart: „Die Lichter bleiben selbstverständlich an! Die städtischen Beleuchtungsanlagen wie Straßenlaternen oder Leuchtstelen werden im Auftrag der Stadt Linz laufend gewartet und im Falle eines Defekts rasch ausgetauscht. Wer hier Einsparungen interpretiert, tappt im wahrsten Sinne des Wortes selbst im Dunklen“, klärt Hajart auf.
Die städtische Wegebeleuchtung wird aus Verkehrssicherheits-Gründen nicht reduziert, die Maßnahmen betreffen lediglich die Effektbeleuchtung. Seit Sommer wird bereits die Beleuchtung an Brücken, öffentlichen Gebäuden und Kirchen im öffentlichen Raum reduziert. Die Gebäude werden nur mehr mit Einbruch der Dämmerung bis maximal 23 Uhr angestrahlt. Zeitpunkt der Einschaltung ist bei Einbruch der Dämmerung, so wie auch bei der Straßenbeleuchtung.
Es soll aber die städtische Straßenbeleuchtung sukzessive auf LED-Beleuchtung umgestellt werden. „Diese Maßnahme wird aktuell bei Neuanschaffungen umgesetzt. Damit wird bis zu 60 Prozent der Energie eingespart, ohne dabei das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu beeinträchtigen“, informiert Vizebürgermeister Hajart. Darüber hinaus soll bei künftigen Bauprojekten oder größeren Umbauarbeiten in Wohngebieten die situative Beleuchtung (verkehrsflussbasierte Nachtabsenkung und alle Formen der sensorgesteuerten Beleuchtung) verstärkt eingesetzt werden.
Unter „situativer Beleuchtung“ versteht man Straßenleuchten, die „Licht nach Bedarf“ liefern. Im Rahmen dieses Konzepts werden Straßenleuchten mit Bewegungs- / Radarsensoren versehen. Diese registrieren, ob sich in seinem Überwachungsbereich ein Verkehrsteilnehmer bewegt. Befinden sich keine Verkehrsteilnehmer*innen auf der Straße, wird das Licht auf das in der Norm festgelegte Mindestausmaß der Beleuchtungsstärke reduziert.
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