Nibelungenbrücke: Kontrollen Radler-Fahrtrichtung!
Achtung Radfahrer: Derzeit laufen Kontrollen der Polizei bezüglich Einhaltung der Fahrtrichtung auf den Radfahrstreifen der Nibelungenbrücke.
Mögliche Strafe: 20 Euro!
Die Radfahrstreifen auf der Nibelungenbrücke – neuerdings in roter Farbe – dürfen nur jeweils in eine Richtung befahren werden! Immer wieder halten sich aber leider einige RadfahrerInnen nicht an diese Regelung. Jetzt gibt es wieder Kontrollen durch die Polizei.
Beim Linz News Lokalaugenschein wurden von der Polizei keine Strafen ausgesprochen. Die Beamten haben es bei Abmahnungen belassen.
Linz News hat nachgefragt:
Rechtsgrundlage ist Par. 8a Abs. 2 StVO: Radfahrstreifen dürfen nur in einer Richtung befahren werden.
Landespolizeidirektion Oberösterreich / Öffentlichkeitsarbeit
Als Sanktionen bei Missachtung sind denkbar: 20 € Organstrafverfügung, aber auch Anzeige oder Abmahnung in besonderen Fällen.
Besonders Radfahrer, die sich nicht an die vorgeschriebene Fahrtrichtung auf der Nibelungenbrücke halten, verschärfen die angespannte Situation. Gemeinsam mit der Linzer Stadtpolizei sorgen wir deshalb durch Schwerpunktkontrollen dafür, dass die geltenden Gesetze eingehalten und Gefährder zur Verantwortung gezogen werden. Wenn alle Radfahrer die Straßenverkehrsordnung beachten würden, könnten schon im Vorhinein viele Konfliktsituationen vermieden werden.
Vizebürgermeister Markus Hein
Folge uns in den sozialen Netzwerken