Räumen statt träumen!
LINZ. Kaum liegt Schnee verschlafen leider viele LinzerInnen die Anrainerverpflichtung.
Hinweis an Streumuffel: So schaut Streusalz aus!
Laut § 93 StVO müssen Gehsteige und Gehwege, sofern sie dem öffentlichen Verkehr dienen, entlang der gesamten Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee gesäubert sowie bei Schnee- und Eisglätte bestreut sein.
Der Wintereinbruch am Feiertag brachte neben Rodelspaß auch die ein oder andere Rutschpartie auf Linzer Gehsteigen mit sich. Viele rücksichtslose Anrainer überlassen offensichtlich inzwischen Fußgeher sich selbst und kommen der Verpflichtung zum Schneeräumen nicht nach!
Besonders verantwortungslos erscheinen heuer übrigens Besitzer größerer Häuser und ausgedehnter Grundstücke!
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