OLG bestätigt Zwischenurteil zum Swap- Vertrag
Quelle: ooe.orf.at
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, in dem ein verlustreiches Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG für ungültig erklärt wurde, bestätigt. Auch das OLG entschied, dass der Vertrag „nie Bestand gehabt hat“.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, in dem ein verlustreiches Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG für ungültig erklärt wurde, bestätigt. Auch das OLG entschied, dass der Vertrag „nie Bestand gehabt hat“.